Universität Wien

030214 KU Praktische Rechtsdurchsetzung: Behörden und Verfahren - Prozessspiel (2014W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine

Vorbesprechung: Montag, der 13. Oktober 2014 von 09.00 - 12.00 Uhr, Zi 001, Seminarraum des Institutes für Arbeits- und Sozialrecht, Schenkenstraße 8-10, 3. Stock, Stiege 2.
Prozesstage: Mittwoch, der 19. November 2014 ganztägig in der Kammer für Arbeiter und Angestellte Wien. Mittwoch, der 14. Januar 2015 ganztägig am Arbeits- und Sozialgericht Wien.

Wahlbereichslehrveranstaltung, Blocklehrveranstaltung im WS 2014/15
Termine: siehe Homepage des Instituts für Arbeits- und Sozialrecht (www.univie.ac.at/arbeitsrecht)


Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Vorbesprechung:
Im Rahmen der Vorbesprechung werden die Studierenden über den genauen Zeitplan und detaillierten Inhalt des Seminars informiert.

Erster Seminartag:
Zu Beginn des Sommersemesters wird im Zuge eines Vormittages das Rechts-schutz- und Rechtsdurchsetzungssystem des Gleichbehandlungsrechts wiederholt. Dabei werden insb die Besonderheiten bei zivil- bzw arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren rekapituliert. Darauf folgt ein theoretischer Input zum Verfahrensgang vor der Gleichbehandlungskommission. Abschließend werden den Studierenden die Sachverhalte der Fallstudie ausgehändigt. Die Studierenden werden zur Bearbeitung der Fallbeispiele in vier Gruppen eingeteilt: Antragsteller_innen/Kläger_innen, Antragsgegner_innen/Beklagte, Mitglieder der Gleichbehandlungskommission und Richter_innen. Bis zum zweiten Seminartag haben die Antragsteller_innen und die Antragsgegner_innen ihre jeweiligen Schriftsätze als Hausarbeit vorzubereiten. Bis zum dritten Seminartag müssen die Kläger_innen und Beklagten die entsprechenden Schriftsätze (Klage und Klagebeantwortung) einbringen.

Zweiter Seminartag:
Am zweiten Seminartag (im Mai) werden die Antragsteller_innen und die An-tragsgegner_innen ihre Schriftsätze vor der “Gleichbehandlungskommission” vortragen und ihre jeweiligen Argumente vorbringen. Dazu werden auch Rollen für zu vernehmende Auskunftspersonen vergeben. Im Anschluss daran wird die „Kommission“ ihre Entscheidung verkünden, die sie auf den Fakten des Fallbeispiels aufzubauen und gut zu begründen hat.

Mitglieder der Gleichbehandlungsanwaltschaft werden eingeladen, am zweiten Seminartag teilzu-nehmen. Sie werden einerseits die Präsentation der Studierenden kommentieren, andererseits den Studierenden die Möglichkeit der Fragenbeantwortung bieten. Die Gruppe „Gleichbehandlungskommission“ hat spätestens vier Wochen nach Ablauf des zweiten Seminartages eine schriftliche Reflexion zum Erleben der eigenen Rolle im Verfahren vor der GBK abzufassen.

Dritter Seminartag:
Der dritte und letzte Seminartag (im Juni) widmet sich der kontradiktorischen mündlichen Verhandlung der Fallstudie vor „Gericht“. Die Studierenden werden die Möglichkeit haben, Zeugen zu laden, die von Mitgliedern einer jeweils anderen Gruppe gespielt werden. Die LV-Leiter_innen wie auch ein Mitglied der Richterschaft wird das Rollenspiel im Anschluss analysieren und Fragen der Studierenden beantworten. Spätestens vier Wochen nach Ablauf des dritten Seminartages hat die Gruppe der Richter_innen das Urteil in schriftlich ausgearbeiteter Form an die LV-Leiter_innen abzugeben. alle Teilnehmer_innen am Prozessspiel haben eine schriftliche Reflexion zum Erleben der eigenen Rolle im Gerichtsverfahren abzufassen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Notenvergabe des Seminars erfolgt auf Basis der schriftlichen Ausarbeitungen sowie auf Basis der mündlichen Präsentationen. Soll das Seminar zur Approbation eingereicht werden, so sind die entsprechenden Voraussetzungen an eine Seminararbeit zu erfüllen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Besonderheiten des zivil- bzw arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahrens sowie des Verfahrens vor der GBK werden verglichen und Unterschiede herausgearbeitet. Die Studierenden sollen mit Fallstudien befasst und aktiv in ,,Prozess-Spiele“ eingebunden werden. Der Schwerpunkt liegt auf dem Verfassen von Schriftsätzen und Entscheidungen, der Einnahme einer Rolle im Prozessspiel sowie der Reflexion über diese.

Prüfungsstoff

Nur ein kleiner Teil des Seminars weist „klassischen“ frontalen Vortragscharakter auf, der Schwer-punkt liegt auf der Einnahme von Rollen durch Studierende in einem Prozessspiel. Als Fallstudie wird ein komplexer Fall von Diskriminierung herangezogen, der mehrere Formen von Diskriminierung umfassen wird. Dadurch soll die Argumentationsfähigkeit der Studierenden gefördert werden. Durch die Teilnahme an einer Simulation eines Verfahrens vor der Gleichbehandlungskommission bzw eines Gerichtsverfahrens, sollen sich die Studierenden mit der relevanten nationalen Gesetzgebung und Rechtsprechung wie auch mit den einschlägigen europarechtlichen Rahmenbestimmungen auseinandersetzen. Sie sind gefordert sich mit einer Fallstudie zu beschäftigen, strategisch zu denken, Argumente zu formulieren und dabei die formalen Anforderungen der jeweiligen Verfahren mitzudenken und zu beachten. Auf Basis ihrer eigenen gedanklichen Vorarbeiten haben sie Schriftsätze bzw begründete Entscheidungen zu erarbeiten. Eine schriftliche Reflexion der eigenen Rolle im Verfahren soll das Verständnis für dessen Stärken und Schwächen aus Sicht der Beteiligten entwickeln.
Ein zusätzlicher Vorteil dieses überaus praktischen Zugangs soll durch die Einbeziehung von Prakti-ker_innen der Gleichbehandlungsanwaltschaft, der Gleichbehandlungskommission, den Interessensvertretungen (AK/WKÖ) und der Gerichte erfolgen, die den Studierenden entsprechende Einblicke in ihre tägliche Arbeit ermöglichen.

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Sa 18.07.2020 00:14