Universität Wien

030221 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2018W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 80 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 08.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 15.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 22.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 29.10. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 05.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 12.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 19.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 26.11. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 03.12. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 10.12. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 07.01. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 14.01. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 21.01. 17:30 - 19:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung beginnt am Mo, den 8. Oktober 2018 und findet wöchentlich statt.
Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.
In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Modulprüfungsfälle bzw Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen. Damit soll die UE eine optimale Prüfungsvorbereitung bieten.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich vor Beginn der Lehrveranstaltung im Internet (https://strafrecht.univie.ac.at/). Zur Wiederholung des durchgemachten Stoffs wird nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze bzw. ein Punkteschema zu dem jeweiligen Fall auf die Homepage gestellt.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter „Informationen zu Prüfungen“.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt eine schriftliche Klausur. Die Endnote setzt sich grundsätzlich zu 75% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 25 % aus der mündlichen Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen. Wird die Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung erfolgte (siehe unten Abmeldung).
Bei der Klausur dürfen nur reine Gesetzestexte, unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichwort entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im Sammelzeugnis eingetragen. Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist noch auf die ausreichende Anwesenheit (siehe unten) hinzuweisen.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und dem Teilnehmer zurückgegeben wird.
• Haupttermin: 07.01.2019
• Ersatztermin [ausschließlich für den Fall, dass der Haupttermin aus zwingenden Gründen nicht wahrgenommen werden konnte!]: 21.01.2019
Weitere Ersatztermine werden nicht angeboten.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten UE-Einheit entsprechend § 10 Abs 6 des neuen Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung von der UE führt.
Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.
Die Endnote setzt sich zu 75% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 25 % aus der mündlichen Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen.

Prüfungsstoff

AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs)

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter „Informationen zu Prüfungen“.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15