030231 PF Pflichtübung aus Steuerrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 60 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 09.03. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 16.03. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 23.03. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 30.03. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 06.04. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 27.04. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 04.05. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 11.05. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 18.05. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 01.06. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
- Donnerstag 08.06. 17:30 - 19:30 Hörsaal Rechtswissenschaften Schenkenstraße 8-10, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausurarbeiten sowie mündliche Mitarbeit.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundlagen der Benotung: Der positive Abschluss der Pflichtübung setzt die Erbringung von mindestens zwei positiven Teilleistungen voraus. Von diesen Teilleistungen muss zumindest eine in Form einer Klausur erbracht werden. Als Teilleistungen kommen in Frage: Klausuren, mündliche Mitarbeit. Die Pflichtübung umfasst zwei Klausurtermine. Die Teilnahme an beiden Klausuren ist verpflichtend. Bei Nichtteilnahme an einer Klausur wird diese mit „nicht genügend“ beurteilt. Die Pflichtübung wird positiv beurteilt, wenn der Durchschnitt der beiden Klausuren nach arithmetischem Mittel positiv ist. Im entschuldigten Krankheitsfall wird eine Klausur nicht in das arithmetische Mittel eingerechnet – in diesem Fall ist die zweite Teilleistung zwingend in Form positiv bewerteter mündlicher Mitarbeit zu erbringen. Drei Mitarbeitsplus verbessern die Note um einen halben Grad, sechs Mitarbeitsplus verbessern die Note um einen ganzen Grad. Eine Notenverbesserung um mehr als einen ganzen Grad ist nicht möglich. Mit zwei negativen schriftlichen Klausuren ist – unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitsplus – kein positiver Abschluss der Pflichtübung möglich. Eine Nachklausur ist nicht möglich.
Prüfungsstoff
gemeinsame Erarbeitung von Lösungen zu praktischen Beispielen
Literatur
KODEX Steuergesetze in der jeweils aktuellen Fassung
Doralt, Steuerrecht 2016/17
Unger/Vock, Casebook Steuerrecht, 6. Auflage
Doralt, Steuerrecht 2016/17
Unger/Vock, Casebook Steuerrecht, 6. Auflage
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:27
Systematische Vermittlung bzw. Vertiefung der Kenntnisse im Steuerrecht sowie Vorbereitung auf die Modulprüfung aus Steuerrecht.