030257 UE Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2018S)
Vorbereitung auf die FÜM III
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 12.02.2018 00:01 bis Mo 05.03.2018 23:59
- Abmeldung bis Mo 12.03.2018 23:59
Details
max. 110 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 08.03. 16:00 - 17:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG (Vorbesprechung)
- Dienstag 13.03. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 20.03. 12:00 - 15:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 09.04. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Montag 16.04. 11:00 - 14:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zur Vorbereitung auf die FÜM III im April 2018 soll die Prüfungssituation anhand von zwei vierstündigen Klausurfällen auf FÜM III-Niveau geübt werden. In der Klausurbesprechung wird das strukturierte Erarbeiten der Falllösung geübt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Schriftliche Klausur; erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte. Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Positiver Eintrag im Sammelzeugnis („+“) ab einer mitgeschriebenen Klausur. Zusätzlich wird Ihnen mitgeteilt, welche Note Sie bei der FÜM erhalten hätten, damit Sie ihr Leistungsniveau realistisch einschätzen können.
Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Die freiwerdenden Plätze werden nach Maßgabe des Verfahrens gemäß § 10 Abs. 5 des Abschnitts Studienrecht der Satzung der Universität Wien vergeben.
Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden vom Lehrveranstaltungsleiter abgemeldet. Die freiwerdenden Plätze werden nach Maßgabe des Verfahrens gemäß § 10 Abs. 5 des Abschnitts Studienrecht der Satzung der Universität Wien vergeben.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15