030263 SE Hans Kelsen und die Verfassungsgerichtsbarkeit (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis So 01.03.2026 23:59
- Abmeldung bis So 15.03.2026 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Abhaltungsort der Blocktermine im Juni wird noch bekannt gegeben.
- Mittwoch 11.03. 17:00 - 18:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
- Mittwoch 15.04. 17:00 - 19:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- N Donnerstag 18.06. 09:00 - 13:00 Ort in u:find Details
- Donnerstag 18.06. 14:00 - 18:00 Ort in u:find Details
- Freitag 19.06. 09:00 - 13:00 Ort in u:find Details
- Freitag 19.06. 14:00 - 18:00 Ort in u:find Details
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Hans Kelsen, der Begründer der Reinen Rechtslehre, steht zur Verfassungsgerichtsbarkeit in dreifacher Beziehung: Erstens als maßgeblicher Legist und Kommentator des Hauptstücks des B-VG 1920 über die „Garantien der Verwaltung und Verfassung“, zweitens als aktiver Richter des VfGH bis 1929 und drittens als Verteidiger des Konzepts der Verfassungsgerichtsbarkeit im Rahmen der deutschen Staatsrechtslehre, insbesondere im Konflikt mit Carl Schmitt über den „Hüter der Verfassung“. Diesen drei Verbindungen und ihren wechselseitigen Relationen ist das Seminar gewidmet, wobei verfassungsdogmatische, verfassungshistorische, verfassungsvergleichende und rechtssoziologische Elemente eine Rolle spielen. Ziel des Seminars ist ein tieferes Verständnis der Verfassungsgerichtsbarkeit, ihrer Entwicklung, Gegenwart und Zukunft, sowohl in allgemein institutioneller Hinsicht als auch mit besonderem Bezug auf die österreichische Verfassungsgerichtsbarkeit.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Vortrag als Referat, ohne PowerPoint-Präsentation und
Seminararbeit sowie
Teilnahme an den Diskussionen.
Eine lege artis verfasste Diplom-Seminararbeit (DSA) für Diplomand:innen in längerem Ausmaß als die Seminararbeit.
Bei einer DSA handelt es sich um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung individueller Studierender.
Die Heranziehung von Tools der KI für die schriftlichen Arbeiten ist nicht grundsätzlich unerlaubt, weil nicht verhinderbar, allerdings dürfen diese Mittel fairerweise ausschließlich als Hilfsmittel verwendet werden, deren Verwendung muss außerdem in der Arbeit vermerkt sein.
Seminararbeit sowie
Teilnahme an den Diskussionen.
Eine lege artis verfasste Diplom-Seminararbeit (DSA) für Diplomand:innen in längerem Ausmaß als die Seminararbeit.
Bei einer DSA handelt es sich um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung individueller Studierender.
Die Heranziehung von Tools der KI für die schriftlichen Arbeiten ist nicht grundsätzlich unerlaubt, weil nicht verhinderbar, allerdings dürfen diese Mittel fairerweise ausschließlich als Hilfsmittel verwendet werden, deren Verwendung muss außerdem in der Arbeit vermerkt sein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorausgesetzt werden sehr gute Kenntnisse des geltenden Systems der österreichischen Verfassungsgerichtsbarkeit, Grundkenntnisse der Reinen Rechtslehre, Interesse und Freude an unterschiedlichen Perspektiven, sowie ein genereller Sinn für die politische Bedeutung des Verfassungsrechts.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab:
• Anwesenheit während des gesamten Seminars.
• Referat von 20-30 Minuten (ohne PP) und Verteilung eines Thesenpapiers an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
•Termingerechte Abgabe der Endfassung der Seminararbeit ( Zeitpunkt wird in den ersten Einheiten bekannt gegeben). Umfang der Seminararbeit: ca 25.000 Zeichen (exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis . Siehe auch Hinweise in moodle).
• Reflexion, Teilnahme an der Diskussion.
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistung (Seminararbeit) gleichgewichtig ein.Zusätzlich für Diplomand:innen: Abgabe einer Diplomseminararbeit (anstelle der herkömmlichen Seminararbeit) im Umfang von mindestens 50 000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis ( entlang der Vorgaben der „Checkliste wissenschaftliches Arbeiten", die auf moodle zu finden sind.
Die Diplomarbeit-Seminarnote bewertet nur die schriftliche Diplom-Seminararbeit. (Für Diplomand:innen gelten ebenso die Mindestanforderungen - siehe oben).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab:
• Anwesenheit während des gesamten Seminars.
• Referat von 20-30 Minuten (ohne PP) und Verteilung eines Thesenpapiers an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
•Termingerechte Abgabe der Endfassung der Seminararbeit ( Zeitpunkt wird in den ersten Einheiten bekannt gegeben). Umfang der Seminararbeit: ca 25.000 Zeichen (exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis . Siehe auch Hinweise in moodle).
• Reflexion, Teilnahme an der Diskussion.
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistung (Seminararbeit) gleichgewichtig ein.Zusätzlich für Diplomand:innen: Abgabe einer Diplomseminararbeit (anstelle der herkömmlichen Seminararbeit) im Umfang von mindestens 50 000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis ( entlang der Vorgaben der „Checkliste wissenschaftliches Arbeiten", die auf moodle zu finden sind.
Die Diplomarbeit-Seminarnote bewertet nur die schriftliche Diplom-Seminararbeit. (Für Diplomand:innen gelten ebenso die Mindestanforderungen - siehe oben).
Prüfungsstoff
Da es sich um ein Seminar handelt, gibt es keine Prüfung und somit auch keine Prüfungsstoff – Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind Referat, rechtzeitige Abgabe der schriftliche Arbeit und Diskussionsteilnahme.
Literatur
Grundlegend sind die aktuellen Lehrbücher des österreichischen Verfassungsrechts,
weiters: Thomas Olechowski, Hans Kelsen. Biografie eines Rechtswissenschaftlers (2020).
Die „Reine Rechtslehre“ in ihrer 2. Aufl. aus 1960 ist digital zugänglich.
Die Angabe spezieller Literatur erfolgt nach Verteilung der Referate in der ersten Seminarstunde am 11. März 2026. Die Suche nach weiterer und spezieller Literatur gehört dann zur Vorbereitung des Referats.
weiters: Thomas Olechowski, Hans Kelsen. Biografie eines Rechtswissenschaftlers (2020).
Die „Reine Rechtslehre“ in ihrer 2. Aufl. aus 1960 ist digital zugänglich.
Die Angabe spezieller Literatur erfolgt nach Verteilung der Referate in der ersten Seminarstunde am 11. März 2026. Die Suche nach weiterer und spezieller Literatur gehört dann zur Vorbereitung des Referats.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 09.02.2026 15:05