030265 KU Aktuelle Kriminalpolitik (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis Di 24.02.2026 23:59
- Abmeldung bis So 15.03.2026 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Wer angemeldet ist, aber zu der ersten Einheit unentschuldigt nicht erscheint, verliert den Platz in diesem Kurs und wird abgemeldet.
Für jede - auf diese Weise - ausscheidende Person kann eine Person von der Warteliste nachrücken, sofern sie in der ersten Einheit anwesend ist.
Die Reihenfolge des Nachrückens richtet sich nach dem Rang auf der Warteliste, den die anwesenden Studierenden jeweils einnehmen.
- Freitag 13.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 20.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 27.03. 14:00 - 16:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 24.04. 14:00 - 16:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 08.05. 14:00 - 16:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 12.06. 14:00 - 16:00 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Anwesenheitspflicht (eine Einheit (Doppelstunde) kann versäumt werden; darüber hinaus benötige ich eine Entschulidgung)
Mindestens zwei Mitarbeitsleistungen in der Lehrveranstaltung oder im Diskussionsforum auf moodle sind Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.
Der schriftliche Abschlusstest (zwei Termine zur Auswahl, voraussichtlich 12.06.2026 und 10.7.2026, 46 Punkte zu erreichen, ab 23 Punkten positiv, ab 34 ein Befriedigend, ab 40 ein Gut, ab 44 ein Sehr Gut)
Mindestens zwei Mitarbeitsleistungen in der Lehrveranstaltung oder im Diskussionsforum auf moodle sind Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.
Der schriftliche Abschlusstest (zwei Termine zur Auswahl, voraussichtlich 12.06.2026 und 10.7.2026, 46 Punkte zu erreichen, ab 23 Punkten positiv, ab 34 ein Befriedigend, ab 40 ein Gut, ab 44 ein Sehr Gut)
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anwesenheitspflicht.
Positiver Abschlusstest und mindestens zwei Mitarbeitsleistungen. Wer vier Mitarbeitsleistungen (während der Lehrveranstaltung oder im Moodle-Diskussionsforum) erbringt, kann sich dadurch die Note um einen Grad verbessern.
Positiver Abschlusstest und mindestens zwei Mitarbeitsleistungen. Wer vier Mitarbeitsleistungen (während der Lehrveranstaltung oder im Moodle-Diskussionsforum) erbringt, kann sich dadurch die Note um einen Grad verbessern.
Prüfungsstoff
Inhalt der einzelnen Einheiten einschließlich der dafür vorzubereitenden Texte.
(alle prüfungsrelevanten Präsentationen und Texte werden auf moodle hochgeladen)
(alle prüfungsrelevanten Präsentationen und Texte werden auf moodle hochgeladen)
Literatur
Literatur (nicht prüfungsrelevant, aber bei Interesse empfohlen; Auswahl):Arbeitsgruppe Maßnahmenvollzug, Bericht an den Bundesminister für Justiz über die erzielten Ergebnisse, BMJ-V70301/0061-III 1/2014, Jänner 2015.Katharina Beclin, „Aussage gegen Aussage“ – häufige Pattstellung bei Strafverfolgung häuslicher Gewalt? juridikum 3/2014, 360-372.Katharina Beclin, Zur strafprozessualen (Nicht-) Erledigung von Anzeigen wegen Baubetrugs durch Scheinfirmen - Ernüchternde Ergebnisse einer empirischen Studie und daran anknüpfende ermittlungsstrategische Empfehlungen“, JSt 2016/6, 512 – 519.Katharina Beclin, Hass im Netz' im Strafrecht? - Eine Übersicht zur gegenwärtigen Rechtslage und ein rechtspolitischer Ausblick zur strafrechtlichen Sanktionierung von psychischer Gewalt im Internet, in Silvia Ulrich/ Elisabeth Greif (Hrsg.) Hass im Netz - Grenzen digitaler Freiheit, Trauner Verlag 2019, 123-150.Katharina Beclin, „Femizid“? – Ein Plädoyer für eine zielorientierte Begriffsdefinition - in juridikum nr 2/2022, 219 – 225.Julia Bettermann/Moetje Feenders (Hrsg.), Stalking - Möglichkeiten und Grenzen der Intervention, Verlag für Polizeiwissenschaft, Clemens Lorei, Frankfurt 2004.Alois Birklbauer/Wolfgang Stangl/Richard Soyer, Die Rechtspraxis des Ermittlungsverfahrens nach der Strafprozessreform, nwv-Verlag Wien-Graz 2011.BMJ (Hrsg.) Endbericht der Arbeitsgruppe zur Schaffung einer unabhängigen und weisungsfreien Bundesstaatsanwaltschaft, September 2022
Manfred Burgstaller, Argumente für die Geschworenengerichtsbarkeit, JBl 2006/2 69 – 75.Albin Dearing/Birgitt Haller (Hrsg.), Schutz vor Gewalt in der Familie - Das österreichische Gewaltschutzgesetz, Verlag Österreich, Wien 2005.
Daniela Gloor/Hanna Meier, „Nach dieser Zeitspanne fragt man sich wirklich, ob das jetzt ein Witz ist.“ Erfahrungen gewaltbetroffener Frauen mit Interventionen des Rechtssystems, juridikum 3/2014, 327-337.IRKS, Welcher organisatorischen Schritte bedarf es, um die Zahl der Einweisungen in den Maßnahmenvollzug zu verringern? Projektendbericht, Wien 2012.Barbara Linder/Nora Katona/Julia Kolda, Menschenwürde auf der Anklagebank, Handbuch zur Stärkung der Verfahrensrechte von strafrechtlich verdächtigen und beschuldigten Personen mit psychosozialen und intellektuellen Beeinträchtigungen, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, 2018.Thomas Mühlbacher, Vom Weisungsrecht und von den Chancen und Gefahren eines Generalstaatsanwaltes, RZ 2021 63Rainer Nimmervoll, Zum Anklageverdacht und dessen notwendigen Beweisergebnissen, JSt 2017/3 189 – 195.Susanne Reindl-Krauskopf, Argumente gegen die Geschworenengerichtsbarkeit, ÖAnwBl 2010/05, 224 – 227.O. Scheiber: Mut zum Recht! Plädoyer für einen modernen Rechtsstaat, Falter Verlag 2019Marcel Singer, Der Fortführungsantrag im Ermittlungsverfahren, Schriftenreihe Kriminalwissenschaften in Theorie und Praxis, band 10, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2017.R. Soyer/A. Stuefer: Der Kampf um das Strafrecht: kriminalpolitische Glossen, Verlag Österreich 2020 (https://doi.org/10.33196/9783704686503)
Manfred Burgstaller, Argumente für die Geschworenengerichtsbarkeit, JBl 2006/2 69 – 75.Albin Dearing/Birgitt Haller (Hrsg.), Schutz vor Gewalt in der Familie - Das österreichische Gewaltschutzgesetz, Verlag Österreich, Wien 2005.
Daniela Gloor/Hanna Meier, „Nach dieser Zeitspanne fragt man sich wirklich, ob das jetzt ein Witz ist.“ Erfahrungen gewaltbetroffener Frauen mit Interventionen des Rechtssystems, juridikum 3/2014, 327-337.IRKS, Welcher organisatorischen Schritte bedarf es, um die Zahl der Einweisungen in den Maßnahmenvollzug zu verringern? Projektendbericht, Wien 2012.Barbara Linder/Nora Katona/Julia Kolda, Menschenwürde auf der Anklagebank, Handbuch zur Stärkung der Verfahrensrechte von strafrechtlich verdächtigen und beschuldigten Personen mit psychosozialen und intellektuellen Beeinträchtigungen, Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, 2018.Thomas Mühlbacher, Vom Weisungsrecht und von den Chancen und Gefahren eines Generalstaatsanwaltes, RZ 2021 63Rainer Nimmervoll, Zum Anklageverdacht und dessen notwendigen Beweisergebnissen, JSt 2017/3 189 – 195.Susanne Reindl-Krauskopf, Argumente gegen die Geschworenengerichtsbarkeit, ÖAnwBl 2010/05, 224 – 227.O. Scheiber: Mut zum Recht! Plädoyer für einen modernen Rechtsstaat, Falter Verlag 2019Marcel Singer, Der Fortführungsantrag im Ermittlungsverfahren, Schriftenreihe Kriminalwissenschaften in Theorie und Praxis, band 10, Verlag für Polizeiwissenschaft, Frankfurt 2017.R. Soyer/A. Stuefer: Der Kampf um das Strafrecht: kriminalpolitische Glossen, Verlag Österreich 2020 (https://doi.org/10.33196/9783704686503)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 22.05.2026 12:05
Welche (zusätzlichen) Probleme Großverfahren verursachen, konnte die unter meiner Leitung durchgeführte Studie zu Baubetrugsfällen aufzeigen.Wie belastend überlange Verfahren sowohl für Tatverdächtige / Beschuldigte als auch für Opfer sein können, soll unter anderem anhand der Aufarbeitung von Judikatur des EGMR und einer Schweizer Studie zu der Belastung von Opfern häuslicher Gewalt durch Behördenwege und die oft stark zeitverzögerte strafrechtliche Aufarbeitung thematisiert werden.Ein weiterr Schwerpunkt wird die geplante Ausweitung der Strafbarkeit psychischer Gewalt sein. Neben den Fortschritten, die das "Hass-im-Netz-Bekämpfungsgesetz" gebracht hat, wenden wir uns den immer noch offenen Fragen zu, wie etwas, warum Mobbing nur unter Strafe gestellt wird, wenn es im digitalen Raum passiert.Abschließend möchte ich die seit Jahren angekündigte umfassende Reform des Maßnahmenvollzugs skizzieren und die gröbsten Mängel anhand von Beispielen aus Literatur und Praxis besprechen.