Universität Wien

030273 UE Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht (2016S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Studentinnen und Studenten, die in der ersten Einheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erscheinen, werden abgemeldet und ihr Platz an Personen auf der Warteliste vergeben.
Eine automatische Abmeldung erfolgt auch dann, wenn keine der beiden Klausuren mitgeschrieben wurde, dh dass in diesem Fall trotz Anmeldung zur APÜ keine (negative) Note eingetragen wird.
Eine Abmeldung nach Teilnahme an einer Klausur ist nicht möglich.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Klausur: 06.06.2016, 10.30-11.30, LS11
Nachklausur: 20.06.2016, 12.30-13.30, LS11

Montag 14.03. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 04.04. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 11.04. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 18.04. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 25.04. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 02.05. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 09.05. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 23.05. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 30.05. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 06.06. 10:30 - 11:30 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Montag 13.06. 12:30 - 13:30 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 20.06. 12:30 - 13:30 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme anhand von Fällen

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

zwei Klausuren und mündliche Mitarbeit; bei den Klausuren darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

NOTENBERECHNUNG:

TEILNAHME AN NUR EINER KLAUSUR
a) Klausurnote negativ = Endnote negativ, und zwar unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitsplus
b) positive Klausurnote - 0 (null, ein oder zwei Mitarbeitsplus) oder - 1 (drei oder mehr Mitarbeitsplus) = Endnote

TEILNAHME AN BEIDEN KLAUSUREN
a) beide Klausurnoten negativ = Endnote negativ, und zwar unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitsplus
b) Summe der beiden Klausurnoten/2 - 0 (null, ein oder zwei Mitarbeitsplus) oder - 1 (drei oder mehr Mitarbeitsplus) = Endnote
[Für die Ermittlung des Schnitts aus den Klausurnoten gelten die mathematischen Rundungsregeln mit der Ausnahme, dass bei 4,5 auf 4 abgerundet wird. Bei knappen Klausurergebnissen kann ausnahmsweise auch bei 1,5, 2,5 oder 3,5 eine Abrundung erfolgen.]

Prüfungsstoff

Stoff der durchgemachten Fälle; eine genaue Stoffabgrenzung wird zwei Wochen vor der Klausur bekanntgegeben

Literatur

Koziol/Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht, Band I / AT, SachenR, FamR (14. Auflage, 2014) und Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht, Band II / SchuldR AT, SchuldR BT, ErbR (14. Auflage, 2015)

oder

Apathy (Hrsg), Bürgerliches Recht, Band I / AT (6. Auflage, 2013), Band II / SchuldR AT (5. Auflage, 2014), Band III / SchuldR BT (5. Auflage, 2015), Band IV / SachenR (5. Auflage, 2013), [Die Bände V / FamR, VI / ErbR und VII / IPR fehlen hier, weil diese in der APÜ nicht benötigt werden.]

oder

Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht (4. Auflage, 2014)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15