030279 KU Verwaltungsverfahrensrecht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von So 01.04.2018 00:01 bis Mo 30.04.2018 23:59
- Abmeldung bis Mo 07.05.2018 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 02.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG (Vorbesprechung)
- Mittwoch 23.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 30.05. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Mittwoch 06.06. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Der Kurs dient der vertiefenden Auseinandersetzung mit ausgewählten Problemen des Verwaltungsverfahrensrechts. Dabei werden aktuelle und klassische Fragestellungen zum Verfahren der Verwaltungsbehörden, der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofs behandelt. Dem Umgang mit Texten kommt große Bedeutung zu, weshalb vor allem ausgewählte Literaturbeiträge und Judikate besprochen werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt durch mündliche Mitarbeit, Referate zu ausgewählten Problemen (ca 10 min) und eine Klausur (60 min). Bei mehr als 15 Teilnehmern kann anstelle des Referats ein Judikat als Hausübung glossiert werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Vorausgesetzt werden grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsrechts im Allgemeinen und des Verwaltungsverfahrensrechts im Besonderen, wie sie im Rahmen einer Übung Öffentliches Recht (FÜM III) erworben werden.
Die Beurteilung erfolgt zu gleichen Teilen nach drei Kriterien: der mündlichen Mitarbeit in den einzelnen Einheiten (eine Wortmeldung pro Einheit ist Mindestvoraussetzung), dem Referat und der Klausur, die am Ende der dritten Einheit stattfinden wird. Eine positive Note setzt voraus, dass in allen drei Teilen eine Leistung erbracht wurde.
Die Beurteilung erfolgt zu gleichen Teilen nach drei Kriterien: der mündlichen Mitarbeit in den einzelnen Einheiten (eine Wortmeldung pro Einheit ist Mindestvoraussetzung), dem Referat und der Klausur, die am Ende der dritten Einheit stattfinden wird. Eine positive Note setzt voraus, dass in allen drei Teilen eine Leistung erbracht wurde.
Prüfungsstoff
Literatur
Hengstschläger/Leeb, Verwaltungsrechtsrecht, 5. Aufl, 2014
Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht, 10. Aufl, 2014
nur ergänzend, da die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht behandelt wird: Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht, 6. Aufl, 2018
Kolonovits/Muzak/Stöger, Verwaltungsverfahrensrecht, 10. Aufl, 2014
nur ergänzend, da die Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht behandelt wird: Schulev-Steindl, Verwaltungsverfahrensrecht, 6. Aufl, 2018
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15