Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030281 KU Internationales Privatrecht (2020S)
Grundzüge des (Österreichischen und Europäischen) Inernationalen Privatrechts
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
An/Abmeldung
- Anmeldung von Mi 26.02.2020 00:01 bis Do 05.03.2020 23:59
- Abmeldung bis Do 30.04.2020 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
ACHTUNG - ANMELDEFRIST ENDET AM 5.3.2020
Montag
09.03.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag
16.03.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag
23.03.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag
30.03.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag
27.04.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag
04.05.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag
11.05.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag
18.05.
16:00 - 18:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
25.05.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag
08.06.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag
15.06.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Montag
22.06.
16:00 - 18:00
Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Regelmäßige Anwesenheit, gründliche Vorbereitung und aktive Mitarbeit werden mit 25 %, die Ergebnisse beider Klausuren mit 75 % der Gesamtnote veranschlagt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Höchstens zwei Abwesenheiten können akzeptiert werden. Wer die erste LV-Einheit unentschuldigt nicht besucht, wird automatisch aus der TeilnehmerInnenliste gestrichen. Gleiches gilt, wenn Studierende ein drittes Mal abwesend sind.
Die Klausurtermine (27.04. und 15.06.) sind fixe Termine und können nicht durch andere Leistungen ersetzt werden. Im Falle einer unzureichenden Gesamtleistung wird am 22.06. eine mündliche Prüfung angeboten.
Ausdrucke der gesetzlichen Quellen (ohne persönliche Anmerkungen) bringen die Studierenden zu den Klausuren mit.
Die Verwendung von Mitschriften, ebenso wenig wie Internetzugang ist bei den Klausuren nicht erlaubt.
Die Klausurtermine (27.04. und 15.06.) sind fixe Termine und können nicht durch andere Leistungen ersetzt werden. Im Falle einer unzureichenden Gesamtleistung wird am 22.06. eine mündliche Prüfung angeboten.
Ausdrucke der gesetzlichen Quellen (ohne persönliche Anmerkungen) bringen die Studierenden zu den Klausuren mit.
Die Verwendung von Mitschriften, ebenso wenig wie Internetzugang ist bei den Klausuren nicht erlaubt.
Prüfungsstoff
Bei den Klausuren sind jeweils 2 theoretische Fragen (25 %) und ein grenzüberschreitender Fall (50 %) zu lösen. Sowohl die Fragen müssen beantwortet als auch der Fall gelöst werden, um die Klausuren positiv zu bestehen.
Literatur
Die Literatur wird für die LV-Einheiten rechtzeitig bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 07.09.2020 15:19
Gegen Ende der LV sollten die Studierenden einen einfachen grenzüberschreitenden Fall lösen können.
Die Studierenden werden ab der zweiten LV-Einheit jeweils eine Woche im Voraus über die benötigten Rechtsgrundlagen informiert. Zugleich wird ein Fall zur Vorbereitung der betreffenden LV-Einheit übermittelt.
Zur Vermeidung von Missverständnissen wird darum gebeten, sämtliche Korrespondenz ausschließlich an bea.verschraegen@univie.ac.at zu richten.