030287 KU Law Clinic Strafrecht - Teil II (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis Di 24.02.2026 23:59
- Abmeldung bis So 15.03.2026 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
weitere Termine nach Vereinbarung
- Dienstag 10.03. 18:15 - 19:45 Besprechungsraum, Schenkenstraße 4, 2 Stock, O2.39 (Vorbesprechung)
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Law Clinic Strafrecht ermöglicht es Studierenden, schon im Rahmen des Studiums praktische Erfahrungen in der Arbeit mit Mandant:innen zu sammeln. Unter rechtsanwaltlicher Anleitung begleiten die Teilnehmenden Klient:innen der karitativen Einrichtung „neunerhaus“ durch einfache Strafverfahren.Die Lehrveranstaltung besteht aus zwei Teilen – einem Theorieteil im Wintersemester und einem darauf aufbauenden Praxisteil im Sommersemester 2026. Im Wintersemester erfolgt die Vermittlung des für die spätere Fallbetreuung notwendigen Wissens sowie die Vorbereitung auf die praktische Tätigkeit. Inhalte der Lehrveranstaltung sind insbesondere: Grundlagen des Strafverfahrens inklusive praktischer Usancen und Vorgehensweisen; für die Fallbetreuung relevante Delikte; Einblicke in die Lebensrealitäten von wohnungs- und obdachlosen Menschen.Nach verpflichtender Absolvierung des Teil I (Grundlagen) wird den Studierenden im Sommersemester in Teams ein Fall zugeteilt. Dabei wird jeder Fall von einem:r Rechtsanwält:in betreut und geleitet. Den Studierenden kommen unter anderem folgende Aufgaben zu: Durchsehen und Aufbereiten des Strafaktes, mitunter Erstellung von Entwürfen zu Schriftsätzen bzw. sonstigen Eingaben, Erklärung rechtlicher Grundlagen und Verfahrensablauf an die Mandant:innen, nach Möglichkeit Begleitung der Rechtsanwält:innen zu Terminen bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Beurteilung ergibt sich aus der Anwesenheit und Mitarbeit in den Theorieeinheiten sowie der Beteiligung an der Fallbetreuung.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Der Besuch des Teil I (Grundlagen) ist Voraussetzung für die Teilnahme am Teil II (Praxis) im Sommersemester. Während der Lehrveranstaltung gilt Anwesenheitspflicht. Einzelheiten der Beurteilung werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.Bei zu vielen Anmeldungen erfolgt eine bevorzugte Aufnahme von Studierenden, die bereits die Modulprüfung Straf- und Strafprozessrecht bzw. strafrechtliche Lehrveranstaltungen absolviert haben.
Prüfungsstoff
Wird in der LV bekannt gegeben.
Literatur
Wird in der LV bekannt gegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 03.06.2026 09:25