030288 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 08.02.2019 00:01 bis Mo 25.02.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 15.03.2019 23:59
Details
max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Dienstag
19.03.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
26.03.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
02.04.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
09.04.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
30.04.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
07.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
14.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
21.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
28.05.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
04.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
18.06.
15:00 - 16:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
• Die Endnote setzt sich aus der Note der schriftlichen Klausur und der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen, wobei die schriftliche Leistung mit 70% und die mündliche Leistung mit 30% gewichtet werden.
• Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
• Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
• Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine (21.05.2019, 04.06.2019). Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Anwesenheit ist bei einer 80%-igen Anwesenheit erfüllt (entspricht einem Maximum von zwei Fehlstunden).
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
• Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
• Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/