Universität Wien

030288 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2019S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 19.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 26.03. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 02.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 09.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 30.04. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 07.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 14.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 21.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 28.05. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 04.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 18.06. 15:00 - 16:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

• Ablauf und Inhalte: Die Übung beginnt am Di, den 19. März 2019 und findet wöchentlich statt. Es werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand. In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Klausur- und Modulprüfungsfälle mündlich durchbesprochen.
• Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet.
• Lernbehelfe: Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit! Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

• Die Endnote setzt sich aus der Note der schriftlichen Klausur und der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen, wobei die schriftliche Leistung mit 70% und die mündliche Leistung mit 30% gewichtet werden.
• Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

• Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht während der gesamten Lehrveranstaltung, ausgenommen sind die Klausurtermine (21.05.2019, 04.06.2019). Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Das Mindesterfordernis hinsichtlich der Anwesenheit ist bei einer 80%-igen Anwesenheit erfüllt (entspricht einem Maximum von zwei Fehlstunden).

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15