Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030288 PUE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2025S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 01.09.2025 00:01 bis Di 16.09.2025 23:59
- Abmeldung bis Mo 22.09.2025 23:59
Details
max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 22.09. 09:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.09. 09:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Mittwoch 24.09. 09:00 - 14:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 25.09. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt eine schriftliche Klausur (am 25.9.2025; Ersatztermin nach Vereinbarung). Die Endnote setzt sich zu 75% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 25 % aus der mündlichen Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen. Wird die Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung erfolgte.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und den Teilnehmer*innen zurückgegeben wird.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und den Teilnehmer*innen zurückgegeben wird.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Die Endnote setzt sich zu 75% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 25 % aus der Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen. Mindestvoraussetzung für eine positive Beurteilung ist eine positive schriftliche Klausur.
Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung wird - auch wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - gemäß Satzung der Universität Wien die Übung negativ bewertet.
Die Endnote setzt sich zu 75% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 25 % aus der Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen. Mindestvoraussetzung für eine positive Beurteilung ist eine positive schriftliche Klausur.
Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung wird - auch wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - gemäß Satzung der Universität Wien die Übung negativ bewertet.
Prüfungsstoff
AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs)
Literatur
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter "Informationen zu Prüfungen".AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 04.09.2025 12:25
In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige schriftliche Modulprüfungsfälle bzw Klausurfälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen. Damit soll die UE die schriftliche strafrechtliche Falllösung vermitteln und zum tieferen Verständnis des Fachs beitragen.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen jedoch das Lernen nicht ersetzen. Es wird von den Teilnehmer*innen daher selbstständige Vorbereitung auf die Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich vor Beginn der Lehrveranstaltung auf der Lernplattform Moodle. Zur Wiederholung des durchgemachten Stoffs wird nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze bzw. ein Punkteschema zu dem jeweiligen Fall auf Moodle gestellt.
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter "Informationen zu Prüfungen".