Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030288 PUE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2025S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 100 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 22.09. 09:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 23.09. 09:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 24.09. 09:00 - 14:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Donnerstag 25.09. 14:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung findet geblockt im September statt und dient dem Erlernen der schriftlichen Falllösung im Straf-und Strafprozessrecht. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch mit dem Strafprozessrecht, somit mit dem gesamten Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist daher auch Klausurgegenstand.
In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige schriftliche Modulprüfungsfälle bzw Klausurfälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen. Damit soll die UE die schriftliche strafrechtliche Falllösung vermitteln und zum tieferen Verständnis des Fachs beitragen.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen jedoch das Lernen nicht ersetzen. Es wird von den Teilnehmer*innen daher selbstständige Vorbereitung auf die Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich vor Beginn der Lehrveranstaltung auf der Lernplattform Moodle. Zur Wiederholung des durchgemachten Stoffs wird nach der Besprechung jedes einzelnen Übungsfalles eine ausgearbeitete Lösungsskizze bzw. ein Punkteschema zu dem jeweiligen Fall auf Moodle gestellt.
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter "Informationen zu Prüfungen".

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt eine schriftliche Klausur (am 25.9.2025; Ersatztermin nach Vereinbarung). Die Endnote setzt sich zu 75% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 25 % aus der mündlichen Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen. Wird die Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung erfolgte.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und den Teilnehmer*innen zurückgegeben wird.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht.
Die Endnote setzt sich zu 75% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 25 % aus der Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen. Mindestvoraussetzung für eine positive Beurteilung ist eine positive schriftliche Klausur.
Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung wird - auch wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - gemäß Satzung der Universität Wien die Übung negativ bewertet.

Prüfungsstoff

AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs)

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter www.strafrecht/univie.ac.at unter "Informationen zu Prüfungen".AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 04.09.2025 12:25