030294 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2017W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 11.09.2017 00:01 bis Di 26.09.2017 23:00
- Abmeldung bis So 15.10.2017 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
09.10.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
16.10.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
23.10.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
30.10.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
06.11.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
13.11.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
04.12.
16:00 - 17:30
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
11.12.
16:00 - 17:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
08.01.
16:00 - 17:00
Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Inhalte der LV (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle gestellt. Die Teilnehmer_innen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und besprechen diese in der LV gemeinsam mit der LV-Leiterin. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte beim ersten Klausurtermin nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzklausur. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausurnote erforderlich.Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:- 0 Mitarbeitsplus verschlechtern die Note um einen Grad
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung, um Studierenden auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen (auch für das Weiterrücken ist Anwesenheit in der 1. Einheit Grundvoraussetzung!).
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)
Literatur
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15