Universität Wien

030294 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2017W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 09.10. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 16.10. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 23.10. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 30.10. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 06.11. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 13.11. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 04.12. 16:00 - 17:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 11.12. 16:00 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 08.01. 16:00 - 17:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Inhalte der LV (AT I und BT I) werden anhand von Übungsfällen erarbeitet. Die Fälle werden jeweils mit ausreichender Vorbereitungszeit auf Moodle gestellt. Die Teilnehmer_innen bereiten die Übungsfälle eigenständig vor und besprechen diese in der LV gemeinsam mit der LV-Leiterin. Nach dem erfolgreichen Absolvieren der LV sollen Studierende über ein vertieftes Verständnis der Grundlagen des Strafrechts verfügen sowie in der Lage sein, Fälle selbstständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu formulieren.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte beim ersten Klausurtermin nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzklausur. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausurnote erforderlich.

Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach erbrachter mündlicher Mitarbeit:

- 0 Mitarbeitsplus verschlechtern die Note um einen Grad
- bei 1 bis 4 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote
- 5 oder mehr Mitarbeitsplus verbessern die Klausurnote um einen Grad

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Grundsätzlich besteht Anwesenheitspflicht, zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung, um Studierenden auf der Warteliste die Teilnahme zu ermöglichen (auch für das Weiterrücken ist Anwesenheit in der 1. Einheit Grundvoraussetzung!).

Prüfungsstoff

Allgemeiner Teil I, Besonderer Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und Vermögensdelikte)

Literatur

Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutshomepage:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15