Universität Wien

030297 PF Pflichtübung Romanistische Fundamente (Schuldrecht) (2011W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 14.10. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 21.10. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 28.10. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 04.11. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 11.11. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 18.11. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 25.11. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 02.12. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 09.12. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 16.12. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 13.01. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Freitag 20.01. 13:00 - 15:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung ist nur für Studierende ab dem 2. Semester geeignet. Kenntnisse des römischen Sachenrechts sind Voraussetzung.

Den Studierenden wird eine Vorbereitung der Übungsfälle des jeweils angegebenen Kapitels aus dem Lehrbuch Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, und der dort angeführten Fälle aus dem Casebook zum römischen Schuldrecht von Hausmaninger/Gamauf dringend empfohlen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es herrscht Anwesenheitspflicht. Es werden 2 Klausurarbeiten zu je 60 Punkten abgehalten. Für ein positives Zeugnis müssen insgesamt mindestens 60 Punkte aus beiden Klausuren erreicht werden. Wer aus wichtigem Grund (zB Krankheit, Unfall etc) eine Klausur versäumt hat, ist zur Teilnahme an der Ersatzklausur berechtigt. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist zu bescheinigen (zB durch ärztliches Attest).

Abmeldung von der Lehrveranstaltung ausschließlich über UNIVIS! Studierende, die sich nicht (rechtzeitig) abmelden, werden benotet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Prüfungsstoff

Literatur

Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Schuldrecht, 7. Auflage (2006)

Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Vertragsrecht, 6. Auflage (2002)

Hausmaninger, Das Schadenersatzrecht der lex Aquilia, 5. Auflage (1996)

Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Auflage (2001)

Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 2. Auflage (2010)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15