030306 PF Pflichtübung aus Arbeits- und Sozialrecht (2017S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 10.02.2017 00:01 bis So 26.02.2017 23:00
- Abmeldung bis Di 14.03.2017 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 14.03. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.03. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.03. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 04.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 25.04. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 23.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 30.05. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 13.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 20.06. 14:00 - 15:30 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Analyse und Lösung von Fällen zu zentralen Themen des Arbeitsrechts.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für den positiven Abschluss ist ein Notendurchschnitt bei den Klausuren von zumindest Vier erforderlich. Bei Zwischennoten ist die Mitarbeit in den Stunden entscheidend.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anmeldung und Zulassung PÜ
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.
1. Studierende, die den 1. Abschnitt noch nicht abgeschlossen haben, werden zu einer PÜ aus Arbeits- und Sozialrecht nur zugelassen, wenn sie die STEOP abgeschlossen haben, die APÜ Zivilrecht positiv absolviert haben, und außerdem die FÜM I oder die MP aus Rechtsgeschichte positiv absolviert haben.
2. Die LV-Leiterinnen nehmen nachträglich keine Studierenden auf.
3. Ein Tausch zwischen PÜs ist nicht möglich.Schwerpunktmäßige Vorbereitung auf die Modulprüfung anhand von Fällen; Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses.
Prüfungsstoff
Vorbereitung von Fällen durch die Studierenden zu Hause, gemeinsame Falllösung in der LV, Diskussion.
Literatur
Mazal (Hg), Casebook Arbeits- und Sozialrecht, 10. Auflage (2014)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I (2015)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (2015)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 7. Auflage (2013)
Aktueller Kodex Arbeitsrecht
Kietaibl, Arbeitsrecht I (2015)
Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II (2015)
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 7. Auflage (2013)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15