Universität Wien

030306 PUE Übung aus Arbeitsrecht und Sozialrecht (2024S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Montag 11.03. 15:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 13.03. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Freitag 15.03. 15:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Montag 18.03. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 20.03. 15:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Freitag 22.03. 15:00 - 18:00 Hörsaal U14 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele und Inhalte: Im Rahmen dieser Lehrveranstaltung werden die wesentlichen Themen des Arbeits- und Sozialrecht zur schwerpunktmäßigen Vorbereitung auf die Modulprüfung bearbeitet. Dabei steht die Entwicklung eines arbeitsrechtlichen Problemverständnisses im Fokus.
Methode: Vorbereitung von Übungsfällen durch die Studierenden, gemeinsame Falllösung und Diskussion in der Lehrveranstaltung.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt anhand dreier Teilleistungen:
1. Mündliche Mitarbeit
2. Kurzlausur I (Freitag, 15.3.)
3. Kurzklausur II (Mittwoch, 20.3.)
Aktive Mitarbeit ist ausdrücklich erwünscht.
Bei den Klausuren ist das Verwenden einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Angemeldete Studierende, die in der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne Angabe eines wichtigen Grundes nicht erschienen sind, werden von der Lehrveranstaltung abgemeldet. Auch für die nachfolgenden Einheiten gilt grundsätzlich Anwesenheitspflicht, die mittels Unterschriftenlisten kontrolliert wird. Es darf maximal einmal unentschuldigt gefehlt werden. Da diese Mindestanwesenheit als Mindestanforderung an die Studierenden für eine positive Beurteilung festgelegt wird, führt ein Fehlen in mehr als einer Einheit (inklusive der ersten) zu einer negativen Beurteilung. Ein Abbruch der Übung und damit eine Abmeldung ohne Benotung ist nur bei Glaubhaftmachung eines wichtigen Grundes für die langdauernde Abwesenheit möglich.
Der Beurteilungsmaßstab setzt sich wie folgt zusammen:
1. Aktive mündliche Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (10%)
2. Zwischenklausur (45%)
3. Endklausur (45%)
Für eine positive Note sind insgesamt 51% erforderlich.

Prüfungsstoff

Die besprochenen Themenbereiche des Arbeits- und Sozialrechts, ergänzt durch die angegebene Literatur.

Literatur

CASEBOOK:
Mazal, Casebook Arbeitsrecht- und Sozialrecht, 11. Aufl (2020)
ARBEITSRECHT:
Entweder Kietaibl, Arbeitsrecht I, 12. Auflage (2023) und Windisch-Graetz, Arbeitsrecht II, 12. Auflage (2023)
oder
Brodil/Risak, Arbeitsrecht in Grundzügen, 11. Auflage (2022)
SOZIALRECHT:
Brodil/Windisch-Graetz, Sozialrecht in Grundzügen, 9. Auflage (2021)
KODEX:
Kodex Arbeitsrecht in aktueller Auflage + Auszüge aus ASVG und GSVG
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"Studying on a budget":
Die zu bearbeitenden Fälle des Casebooks und die Themenschwerpunkte der jeweiligen Einheiten werden vorab bekanntgegeben. Es wird daher ausdrücklich auf die kostensparenden Möglichkeiten der Fachbereichsbibliothek im Juridicum hingewiesen.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 20.02.2024 12:25