Universität Wien

030334 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2026W)

Vorbereitung auf die MP Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts im Februar 2027

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 17.12. 15:00 - 19:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
    Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 07.01. 17:30 - 20:30 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
  • Montag 11.01. 09:00 - 13:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
    Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Donnerstag 21.01. 09:00 - 12:00 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Zur Vorbereitung auf die schriftliche Modulprüfung aus „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“ im Februar 2027 soll die Prüfungssituation anhand von zwei vierstündigen Klausurfällen simuliert werden. In den Klausurbesprechungen üben wir die strukturierte Falllösung und gehen auf häufige Fehler ein.

Ziele: Förderung der Fähigkeit, die eigene Falllösung zielgerichtet und effizient zu konzipieren; stringenter Aufbau der Lösung; Übertragung des angelernten Wissens aus den Stoffgebieten zur schriftlichen Modulprüfung auf konkrete Fälle.

Diese LV wird gemeinsam mit den Klausurenkursen aus öffentlichem Recht (LV-Nr 030355 + LV-Nr 030358 + LV-Nr 030034) abgehalten. Die Klausuren und die Klausurbesprechungen werden die gleichen sein. In welcher der vier LVs Sie einen Platz erhalten, macht somit keinen Unterschied.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Zwei schriftliche Klausuren.
Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Besonderes Verwaltungsrecht; alternativ bzw ergänzend RIS-Ausdrucke). Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB § 8 AVG), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB § 8 AVG Parteistellung). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Ein „mit Erfolg teilgenommen (+)“ erhält, wer eine der beiden Klausuren ausarbeitet und abgibt; auf die Note oder bestimmte Mindestpunkte kommt es nicht an. Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet und keine Klausur abgibt, wird mit „ohne Erfolg teilgenommen (-)“ beurteilt.

Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.

Bitte beachten Sie, dass Sie zwar beide Klausuren mitschreiben können, aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten jedoch nur eine der beiden Klausuren korrigiert wird. Welche der beiden Klausuren korrigiert wird, obliegt Ihnen.

Prüfungsstoff

Es gilt die Stoffabgrenzung der schriftlichen Modulprüfung aus „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“, die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/ in den Empfehlungen des Instituts für Staats- und Verwaltungsrecht zur Prüfungsvorbereitung (REWI + IREWI) einsehen können.

Literatur

Die empfohlene Literatur finden Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/poeschl-magdalena/.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 13.08.2026 11:05