Universität Wien

030335 KU Misshandlungsvorwürfe gegen Polizist:innen: Ermittlungen in Theorie und Praxis (2026S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 11.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 18.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 25.03. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 15.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 22.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 29.04. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 13.05. 15:00 - 16:30 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die zwangsweise Durchsetzung von Befugnissen ist regelmäßig Teil polizeilicher Arbeit. Kommt es zum Vorwurf einer strafrechtlich relevanten Misshandlung, bedarf es einer sorgfältigen Grenzziehung und gründlicher Ermittlungen – dies nicht zuletzt vor dem Hintergrund grund- und menschenrechtlicher Standards. In diesem Zusammenhang stellen sich zahlreiche Fragen: Wann wird gesetzlich vorgesehene Zwangsgewalt zur strafrechtlich relevanten Misshandlung? Welche Besonderheiten gilt es bei der Aufklärung von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizist:innen zu beachten?

Im Rahmen der Lehrveranstaltung werden verschiedene Erscheinungsformen von Misshandlungsvorwürfen gegen Polizist:innen analysiert und eine strafrechtliche Einordnung vorgenommen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Aufklärung derartiger Vorwürfe und den dafür zuständigen Institutionen. Die österreichische Rechtslage wird vor dem Hintergrund grundrechtlicher Rechtsprechung dargestellt. Durch Gastvorträge werden Bezüge zur Praxis hergestellt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Voraussetzung für die positive Beurteilung der Lehrveranstaltung ist die regelmäßige Anwesenheit und aktive mündliche Mitarbeit während der Einheiten, sowie eine positive Note auf den Abschlusstest am 13.5.2026. Einmaliges unentschuldigtes Fehlbleiben ist erlaubt. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zur Abmeldung von der Lehrveranstaltung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Beim Abschlusstest müssen mindestens 50% der erreichbaren Punkte erzielt werden. Zusätzlich sind zwei mündliche Mitarbeitsleistungen Voraussetzung.

Prüfungsstoff

Prüfungsstoff sind die in der Lehrveranstaltung besprochenen Inhalte, sowie die auf moodle zur Verfügung gestellten Informationen.

Literatur

Relevante Literatur wird von der Lehrveranstaltungsleitung auf der Plattform moodle bereitgestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mo 09.02.2026 12:25