030339 KU Recht der audiovisuellen Massenmedien (2025W)
Rechtsgrundlagen der audiovisuellen Mediendienste und des Radios (innerstaatliche Grundlagen wie ua ORF-G, PrR-G, AMD-G etc. sowie unionsrechtliche Prämissen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 10.09.2025 00:01 bis Mi 24.09.2025 23:59
- Abmeldung bis Di 14.10.2025 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 13.10. 17:30 - 19:30 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Montag 20.10. 17:30 - 19:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 03.11. 17:30 - 20:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 10.11. 17:30 - 20:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 17.11. 17:30 - 20:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 01.12. 17:30 - 19:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 15.12. 17:30 - 19:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 12.01. 17:30 - 19:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Montag 19.01. 17:30 - 19:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung widmet sich der Darstellung des (von der verfassungsrechtlich unabhängig gestellten Kommunikationsbehörde Austria zu vollziehenden) „Regulierungsrechts“ im Bereich der Audiomedien (Radio bzw. „Hörfunk“) und der audiovisuellen Medien (insbes. Broadcasting, Webcasting, TV on Demand). Dabei liegt ein besonderer Fokus auf den inhaltlichen Vorgaben für und Anforderungen an Radio- und „Fernseh“programme bzw. -sendungen. Unabdingbar für die Betrachtung dieser Regelungsbereiche ist dabei insb. die Erörterung der Grundsätze der unionsrechtlichen Vorgaben aus der Audiovisuellen Mediendienste-Richtlinie und aus dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz. Praktische Beispiele zB zum Privatradiogesetz, zum Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz und zum ORF-Gesetz sollen die Lehrveranstaltung auflockern. Hinzu tritt die Betrachtung relevanter „Nebengesetze“, wie etwa des KommAustria-Gesetzes, des Fernseh-Exklusivrechtegesetzes oder des MedKF-TG.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung setzt sich zusammen aus den bei einer schriftlichen Klausur erreichten sowie den durch Mitarbeit/schriftliche Einreichungen erworbenen Punkten (im Verhältnis von etwa 80% für die Klausur und 20% Mitarbeit).
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
siehe "Art der Leistungskontrolle"
Prüfungsstoff
Die Lehrveranstaltungsinhalte werden mündlich - orientiert an Powerpoint-Präsentationen - vorgetragen und über Moodle ergänzend aufbereitet.
Literatur
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Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 14.10.2025 11:05