030339 SE Strafrechtlicher Schutz am Beginn und Ende des Lebens (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis So 01.03.2026 23:59
- Abmeldung bis So 15.03.2026 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Montag 16.03. 18:30 - 20:00 Besprechungsraum, Schenkenstraße 4, 2 Stock, O2.39 (Vorbesprechung)
- Dienstag 12.05. 10:00 - 16:00 Besprechungsraum, Schenkenstraße 4, 2 Stock, O2.39
- Mittwoch 13.05. 10:00 - 16:00 Besprechungsraum, Schenkenstraße 4, 2 Stock, O2.39
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In diesem Seminar werden strafrechtliche Probleme im Zusammenhang mit dem Beginn und Ende des Lebens diskutiert. Zu diesem Zweck werden vorgegebene Einzelfragen durch die Seminarteilnehmer*innen mündlich und schriftlich ausgearbeitet. Auch eigene Themenvorschläge sind willkommen, melden Sie sich diesfalls bitte vorab bei Dr. Jakob Hajszan (jakob.hajszan@univie.ac.at).Die mündliche Präsentation soll eine Dauer von max 20 Minuten nicht überschreiten und möglichst durch Präsentationstechniken unterstützt werden. Im Anschluss an die Präsentation erfolgt eine Diskussion der Themenstellungen unter Einbindung aller Teilnehmenden.Im Zuge des Seminars ist der Besuch der Tagung des Deutschen Juristentages in Erfurt von 16.-18.9.2026 geplant, deren strafrechtliche Abteilung sich dem Thema "Ausgestaltung des strafrechtlichen Lebensschutzes am Lebensende" widmet (beschränkte Teilnehmendenzahl, Vergabe der Plätze in der Lehrveranstaltung).
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Im Seminar ist die Ausarbeitung des jeweiligen Bearbeitungsthemas in mündlicher Form sowie die Teilnahme an der Diskussion nach jeder Präsentation vorgesehen. Die Endnote der Lehrveranstaltung setzt sich zu 75% aus der Beurteilung der mündlichen Präsentation und zu 25% aus der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen. Mindesterfordernis für eine positive Bewertung ist die Anwesenheit an den Seminartagen sowie eine Beteiligung an der Diskussion nach den jeweiligen Referaten.Das Verfassen einer schriftlichen Seminararbeit, die als Diplomseminararbeit approbiert werden soll, ist auf freiwilliger Basis möglich. Wenn eine solche Seminararbeit abgegeben wird, wird diese – nach einer Feedbackschleife – gesondert beurteilt.
Die schriftliche Ausarbeitung hat den Anforderungen an Diplomseminararbeiten hinsichtlich Umfang (ca 50.000 Zeichen) sowie inhaltlichem Niveau und Aufbau (insb Gliederung der Arbeit, wissenschaftlicher Fußnotenapparat) zu entsprechen. Diplomand*innen reichen bitte die endgültigen Fassungen ihrer Arbeit, den Approbationsbogen und die Bestätigung über die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bis spätestens 15. September 2026 ein.
Die schriftliche Ausarbeitung hat den Anforderungen an Diplomseminararbeiten hinsichtlich Umfang (ca 50.000 Zeichen) sowie inhaltlichem Niveau und Aufbau (insb Gliederung der Arbeit, wissenschaftlicher Fußnotenapparat) zu entsprechen. Diplomand*innen reichen bitte die endgültigen Fassungen ihrer Arbeit, den Approbationsbogen und die Bestätigung über die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bis spätestens 15. September 2026 ein.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mündliche Präsentation und Teilnahme an Diskussion.
Prüfungsstoff
Je nach Thema.
Literatur
Nach eigener Recherche. Das Lehrveranstaltungsteam unterstützt Sie bei Fragen und Anliegen gerne.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 03.06.2026 09:25