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030342 SE Seminar aus Öffentlichem Recht (2021S)

auch für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 11.03. 09:30 - 11:00 Digital (Vorbesprechung)
Donnerstag 22.04. 16:00 - 17:30 Digital
Donnerstag 20.05. 09:00 - 18:00 Digital
Freitag 21.05. 09:00 - 17:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ziele:
Vertiefung methodischer Kenntnisse; Entwicklung kritischen Denkens; Stärkung der Fähigkeit zu mündlicher Präsentation und schriftlicher Bearbeitung komplexer juristischer Fragestellungen.

Inhalt:
Das subjektive öffentliche Recht ist im öffentlichen Recht allgegenwärtig: als Konzept der allgemei¬nen Rechtslehre, als Voraussetzung der Parteistellung im Verwaltungsverfahren, als Zugangsschranke bei den Verwaltungsgerichten und beim Verfassungsgerichtshof. Das Seminar unternimmt es, seine Herkunft, seine Einsatzfelder und seine Leistungsfähigkeit übergreifend zu diskutieren.

Methode:
Interaktiv und sokratisch in Form schriftlicher Ausarbeitung, mündlicher Präsentation und gemeinsamer Diskussion der Themen.

Themenvorschläge:
— Die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu Art 3 lit b StGG-Reichsgericht 1867
— Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Art 15 Abs 2 StGG-richterliche Gewalt
— Das subjektive öffentliche Recht bei Georg Jellinek
— Das subjektive öffentliche Recht bei Hans Kelsen
— Rechtsanspruch und rechtlich geschütztes Interesse im Verwaltungsverfahren
— Das subjektive öffentliche Recht im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
— Die bloße Reflexwirkung als Kehrseite des subjektiven Rechts
— Warum haben Behörden keine subjektiven Rechte?
— Das subjektive Recht der Gemeinde auf Selbstverwaltung
— Die Verletzung in verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten vor dem Verfassungsgerichtshof
— Die Menschenrechte als Prüfungsmaßstab der Volksanwaltschaft
— Das Wahlrecht als Recht auf Demokratie in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
— Von der Amtsverschwiegenheit zum Recht auf Information
— Die Schädigung in Rechten im gerichtlichen Strafrecht
— Subjektive Rechte ohne Rechtssubjekte: Rechte der Natur und ihre Durchsetzung

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Alle Beiträge werden bewertet, alle Hilfsmittel sind erlaubt.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

— Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten
(falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden
soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
— Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout oder Folien
— Anwesenheit während des gesamten Seminars
— Rohfassung der Seminararbeit für alle Teilnehmenden bis 14. Mai 2021
— Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis 31. Juni 2021

In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 23.03.2023 00:13