030348 KU Law Clinic - Mietrecht (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis Di 24.02.2026 23:59
- Abmeldung bis So 15.03.2026 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 10.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
- Dienstag 17.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 24.03. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 14.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 21.04. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 28.04. 18:00 - 20:00 Digital
- Dienstag 05.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- N Dienstag 12.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 19.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 26.05. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Dienstag 02.06. 18:00 - 20:00 Seminarraum SEM61 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung behandelt Kernfragen des Bestandrechts, etwa Grundlagen des Mietvertragsrechts, Auflösung von Bestandverträgen, die gerichtliche Durchsetzung von Rechten und Pflichten aus Bestandverträgen uvam. In einem ersten Teil werden durch geblockte Vorträge die theoretischen Grundlagen gelegt. Um einen Austausch von Lehre und Praxis zu ermöglichen, werden gezielt auch Vortragende aus Justiz, Rechtsanwaltschaft und karitativen Einrichtungen eingeladen.Der zweite Teil ist praktischen Anwendungsfällen gewidmet. In Kooperation mit karitativen Einrichtungen werden echte Fälle identifiziert, in denen die Student*innen unter Supervision von Praktiker*innen die Möglichkeit erhalten, Beratungserfahrung zu sammeln.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es herrscht Anwesenheitspflicht, zweimaliges Fehlen ist gestattet. Die Note setzt sich aus der Mitarbeit in der Lehrveranstaltung zusammen und der Leistung, die im Rahmen der Bearbeitung praktischer Fälle erbracht wird. Die Einzelheiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindestanforderung für die Teilnahme ist die Absolvierung der schriftlichen Modulprüfung aus Zivilrecht, weil grundlegende Kenntnisse des Zivilrechts erforderlich sind.Beurteilungsmaßstab sind mündliche Mitarbeit während der Einheiten und die Beiträge, die zur Bearbeitung der praktischen Fälle geleistet werden.
Die Beurteilung erfolgt nicht durch den klassischen Notenschlüssel 1-5, sondern durch entweder "mit Erfolg teilgenommen (= Plus)" oder "ohne Erfolg teilgenommen (= Minus)". Nach Ende der Anmeldefrist können Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Beurteilung erfolgt nicht durch den klassischen Notenschlüssel 1-5, sondern durch entweder "mit Erfolg teilgenommen (= Plus)" oder "ohne Erfolg teilgenommen (= Minus)". Nach Ende der Anmeldefrist können Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden.
Prüfungsstoff
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Literatur
Wird zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 15.04.2026 15:05