Universität Wien

030365 SE Öffentliches Wirtschaftsrecht im Kontext der Nachhaltigkeit (2025W)

für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Mittwoch 15.10. 16:00 - 18:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 03.11. 15:00 - 18:00 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 03.12. 14:00 - 18:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Mittwoch 14.01. 12:00 - 18:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Donnerstag 15.01. 12:00 - 18:00 Seminarraum SEM64 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Klimakrise und politisch angestrebte Klimaschutzziele erfordern Veränderungen im Wirtschaftssystem. Angesprochen sind ua. die folgenden Themenfelder: Energiewende, Gebäudebestandstransformation, Mobilitätswende, Renaturierung, sowie Reduktion des Flächenverbrauchs (langfristig: Netto-Null-Flächenverbrauch). Im Seminar wollen wir uns mit den Handlungsfeldern und den daraus folgenden Regelungserfordernissen beschäftigen. Im Kern soll die Frage stehen, mit welchen rechtlichen Instrumenten die notwendigen Veränderungen unter Wahrung der in der nationalen und europäischen Wirtschaftsverfassung verankerten Wirtschaftsfreiheiten (zB Eigentumsgarantie, Erwerbsfreiheit, EU-Grundfreiheiten) erfolgen können.

Methode: Diskussionen und gemeinsames Brainstorming. Referate und Verfassen einer Seminararbeit. Arbeiten in Peer-Groups

o Mi, 15.10.2025, 16.00-18.00 Vorbesprechung und inhaltliche Einführung
o Mo, 03.11.2025, 15.00-18.00 Brainstorming und Themenfindung. Festlegung der peer-Gruppen. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten
o Mi., 03.12.2025, 14.00-18.00 Besprechung und feedback zum Arbeitsfortschritt (Fragestellungen, Thesen und Gliederungen), Austausch zum Schreibprozess
o Mi, 14.01.2026, 12.00-18.00 Referate und Diskussion
o Mi. 15.01. 2026, 12.00-18.00 Referate und Diskussion
o Abgabe der SE-Arbeiten bis 15. Februar 2026.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Studierenden beteiligen sich in einem gemeinsamen Brainstorming an der Themenfindung für die Seminararbeiten. Sie erarbeiten (im Austausch mit peers) erste Konzepte für die Seminararbeiten und präsentieren diese der Gruppe; die peers und die anderen Studierenden geben dazu feedback. Auf dieser Grundlage halten die Studierenden ein Referat zu ihrem Thema (max. 20min.) mit anschließender Diskussion. Eine Woche zuvor ist eine kurze Skizze mit den wichtigsten Thesen und einer vorläufigen Gliederung sowie einem vorläufigen Literaturverzeichnis (maximal 3 DIN-A4-Seiten) über Moodle einzureichen. Auf dieser Grundlage soll sodann die Seminararbeit verfasst werden.

Werden Inhalte mit KI tools generiert, ist dies entsprechend offen zu legen.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Seminararbeit im Umfang von:
- mindestens 50.000 Zeichen und maximal 60.000 Zeichen (im Diplomstudium)
- mindestens 60.000 Zeichen und maximal 70.000 Zeichen (im Bachelorstudium) und
- mindestens 20.000 Zeichen und maximal 25.000 Zeichen (im Doktoratsstudiums und für Seminararbeiten im Rahmen des Masterstudiums).
(Zeichenangabe inkl. Leerzeichen und Fußnoten, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
- Vortrag von max. 20 Minuten (optional mit Handout und/oder Folien)
- Anwesenheit während des gesamten Seminars. Bei Nichterscheinen in der ersten Einheit erfolgt die Abmeldung von der Lehrveranstaltung.

In die Beurteilung fließen die Qualität des Referats (25%) und der Seminararbeit (50%) sowie die Mitarbeit in den Diskussionen (25%) mit ein.

Die Seminararbeit muss bis zum 15. Februar 2026 eingereicht werden. Wenn sie negativ beurteilt wird, wird Ihnen eine Verbesserungsmöglichkeit eingeräumt. Sie erhalten Feedback mit Kriterien, die Sie erfüllen müssen, damit die Arbeit noch positiv beurteilt werden kann. Diese Kriterien müssen Sie bis spätestens 30. April 2026 erfüllen, indem Sie die verbesserte Arbeit erneut einreichen. Sollten Sie die Fristen versäumen oder die Kriterien nicht erfüllen, werden Sie negativ beurteilt.

Prüfungsstoff

s. "Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab"

Literatur

.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 01.10.2025 11:25