Universität Wien

030368 SE Seminar aus Europarecht "Die Zukunft des EU-Haushalts" (2021S)

Seminar für Diplomandinnen und Diplomanden zur Vorbereitung einer Diplomarbeit

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
DIGITAL

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch, Englisch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Voranmeldung mittels U:SPACE
Fixanmeldung: in der Vorbesprechung (Themenausgabe)
Abmeldung: am Ende der Vorbesprechung, spätestens Ende KW 10, 24.00 Uhr.
Bei späterer Abmeldung bzw. Nichterfüllung der Leistungsanforderungen erfolgt eine negative Beurteilung.

Besuch der Europarechtlichen Werkstattgespräche (s. https://deicl.univie.ac.at/news/europarecht/)

  • Dienstag 09.03. 12:00 - 13:00 Digital (Vorbesprechung)
  • Montag 14.06. 10:00 - 19:00 Digital
  • Mittwoch 16.06. 10:00 - 19:00 Digital

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die EU ist in einer sehr schwierigen Phase (Eurokrise, Flüchtlingskrise, Rechtsstaatskrise, Brexit ...). Vor diesem Hintergrund wird eine Debatte zur Zukunft Europas geführt, die u.a. auf eine Neuausrichtung der politischen Prioritäten hinausläuft. Neue Prioritäten bedürfen jedoch hinreichender Finanzmittel. Dies gilt umso mehr, als der Brexit den Abgang eines Nettozahlers der EU bedeutet. Das vorliegende Seminar spürt den aktuellen Entwicklungen und Vorschlägen zur Finanzierung der EU in den kommenden Jahren nach.
NB: Der Besuch dieses Seminars dient insbesondere der Hinleitung auf eine bei Prof. Jaeger verfasste Diplomarbeit im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss des Seminars und wird daher besonders Studierenden empfohlen, die eine Diplomarbeit bei Prof. Jaeger ins Auge fassen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Das Seminar umfasst eine schriftliche Seminararbeit sowie einen mündlichen Vortrag mit anschließender Diskussion. Es dient vorrangig der Vorbereitung einer Diplomarbeit, die jedoch eine eigene, an das Seminar anschließende (auf der Seminararbeit basierende) und von dieser getrennt bewertete Leistung, ist.

Die Seminararbeit soll einen Umfang von mindestens 50.000 (studienrechtlich zulässige Untergrenze für Diplomarbeiten) bis maximal 65.000 Zeichen (inkl. Fußnoten und Leerzeichen; entspricht rund 22-26 Seiten netto) aufweisen und dem Üblichen entsprechend formatiert sein (z.B. Schriftgröße 12 im Text, 1.5-zeilig etc.). Von der Zeichenvorgabe ausgenommen sind Deckblatt, Inhalts- und Literaturverzeichnis. Auf dem Deckblatt sind Name und Matrikelnummer anzugeben. Die wissenschaftlichen Gepflogenheiten bei der Auswertung und beim Nachweis von Literatur und Rechtsprechung sind zu beachten. Die Seminararbeit soll damit formal (und inhaltlich) bereits weitgehend dem entsprechen, was auf das Seminar nachfolgend (in verbesserter Version) als Diplomarbeit eingereicht werden soll.

Hinweise für die formale Erstellung der Seminararbeit werden in der Vorbereitungsveranstaltung ausgegeben. Die inhaltlichen Hinweise in den Fußnoten beim jeweiligen Thema verstehen sich lediglich als möglicher Einstieg und erstes, nicht bindendes Brainstorming.

Die inhaltliche Bearbeitung sollte dem herkömmlichen Seminararbeits- bzw. Aufsatzstil folgen. Achten sie daher auf einen logischen Aufbau und eine klare Gliederung (va: beginnen Sie mit einer Klarstellung der Forschungsfrage: Was wollen Sie herausfinden und warum? Kommen Sie im Fazit auf die Beantwortung der Frage zurück.).

Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Teil beträgt 8 Wochen ab Vorbesprechung (Themenausgabe). Abgabe ist daher (spätestens) am 4.5., 24 Uhr. Die Themenausgabe ist verbindlich. Eine Abmeldung vom Seminar ist am Ende der Vorbesprechung bzw. bis längstens Ende KW 10, 24 Uhr möglich. Bei späterer Abmeldung bzw. Nichterfüllung der Leistungsanforderungen erfolgt eine negative Beurteilung.

Die Abgabe erfolgt digital per E-Mail (sabine.hagen@univie.ac.at) als mit Ihrem Namen benannte Word-Datei und zusätzlich als PDF. Achtung: Die abgegebene Schriftfassung ist endgültig, nachträgliche (auch formale) Änderungen sind nicht mehr möglich. Zur schriftlichen Arbeit wird ein Feedback gegeben, das der Verbesserung des mündlichen Vortrags dient.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Nehmen Sie die schriftliche Ausarbeitung ernst und klären Sie offene Fragen so rasch wie möglich durch Rückfrage (in den Sprechstunden) auf. Beachten Sie auch, dass vor der Abgabefrist keine Entwürfe oder Vorabfassungen gelesen werden! Sie sind aber eingeladen, während der Bearbeitungsfrist den Stand ihrer Arbeiten und offene Fragen jederzeit in der Sprechstunde zu diskutieren. Vereinbaren Sie dazu einen Termin.

Der Seminarvortrag soll 20 Minuten dauern. Er soll keine umfassende Wiedergabe der schriftlichen Arbeit unternehmen, sondern die wesentlichen Ergebnisse/Thesen, aufgearbeitet für die Diskussion und erweitert um das Feedback zur schriftlichen Arbeit, aufbereiten. Der Einsatz von Medien (etwa Powerpoint) ist möglich und erwünscht. Ein vortragsbegleitendes Handout (max. 1 Seite) ist auszugeben. Im Anschluss gemeinsame Diskussion der zusammengehörenden Themen (rund 20 Minuten je Thema).

Die im Rahmen des Feedbacks bekanntgegebene Note ist die endgültige Note für die schriftliche Komponente des Seminars (50%, s. unten). Soll die Arbeit als Diplomarbeit eingereicht werden, so ist eine einmalige Verbesserung und Neueinreichung der Schriftfassung nach Abschluss des Seminars möglich. Das schriftliche Feedback und die mündlichen Diskussionen sollten in der Endfassung volle Berücksichtigung finden.

In Zusammenhang mit dem Seminar können daher zwei selbständige Leistungsnachweise erworben werden.
• Es ist dies erstens ein Seminarschein, basierend auf der Note der vorläufigen Bewertung der schriftlichen Arbeit sowie der Note des mündlichen Vortrags im Verhältnis 50:50. Beide Teile müssen positiv sein, andernfalls ist die Seminarnote jedenfalls negativ. Dies gilt auch für Studierende, die keine Diplomarbeit einreichen wollen. Ergebnisse mit Kommastellen werden abgerundet (Beispiel: schriftl. 2, mündl. 1 = 3 / 2 = 1,5; Gesamtnote 1).
• Zweitens kann dem Abschluss des Seminars nachfolgend und zusätzlich, fakultativ die (verbesserte) Seminararbeit als Diplomarbeit eingereicht werden. Die Benotung der Seminararbeit ist gegenüber dem Seminar selbständig und basiert nur auf der schriftlichen Leistung. Insbesondere ist es daher möglich, die Benotung der endgültigen Diplomarbeit gegenüber der vorläufigen Bewertung der schriftlichen Erstfassung im Rahmen des Seminars zu verbessern.

Der Besuch der Europarechtlichen Werkstattgespräche im aktuellen Semester (s. https://deicl.univie.ac.at/news/europarecht/) wird empfohlen, ist jedoch nicht Gegenstand der Benotung.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:11