030386 PKU Klausurenkurs aus öffentlichem Recht (2026W)
Vorbereitung auf die MP Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 14.09.2026 00:01 bis Mo 28.09.2026 23:59
- Abmeldung bis Mi 14.10.2026 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 08.10. 10:00 - 11:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
- N Donnerstag 15.10. 12:00 - 16:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 22.10. 16:30 - 18:30 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 22.10. 18:30 - 20:30 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 03.11. 14:30 - 18:30 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Donnerstag 12.11. 18:00 - 21:45 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Zur Vorbereitung auf die schriftliche Modulprüfung aus „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“ im November 2026 wird die Prüfungssituation anhand von zwei vierstündigen Klausuren simuliert. In den Klausurbesprechungen wird die strukturierte Falllösung geübt und auf häufige Fehler eingegangen.Ziele: Förderung der Fähigkeit, die eigene Falllösung zielgerichtet und effizient zu konzipieren; stringenter Aufbau der Lösung; Übertragung des angelernten Wissens aus den Stoffgebieten zur schriftlichen Modulprüfung auf konkrete Fälle.Diese LV wird gemeinsam mit den Klausurenkursen aus öffentlichem Recht – LV Nr 030125 [Kurs von Paul Hahnenkamp] und 030388 [Kurs von Christoph Weilhartner] – abgehalten. Die Klausuren und die Klausurbesprechungen werden die gleichen sein. In welcher der LVen Sie einen Platz erhalten, macht somit keinen Unterschied.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren.Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzestexte (zB die Kodizes Verfassungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Besonderes Verwaltungsrecht; alternativ und ergänzend dazu können Sie Ausdrucke aus dem RIS heranziehen). Diese dürfen farblich markiert sein. Erlaubt sind Verweise auf andere Gesetzesbestimmungen (zB „§ 3 AVG“), nicht aber darüber hinausgehende Anmerkungen (zB „§ 3 AVG Zuständigkeit“). „Post-its“ sind erlaubt, dürfen aber nur mit Verweisen oder mit Gesetzestiteln beschriftet sein.Sollten Sie Bedarf an abweichenden Prüfungsmodalitäten haben, geben Sie uns dies gerne mit Nachweis per Mail bekannt. Allgemeines zum Prozedere ist hier beschrieben: https://studieren.univie.ac.at/barrierefrei-studieren/anpassungen-bei-pruefungenlven/abweichende-pruefungsmethoden/
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Ein „mit Erfolg teilgenommen (+)“ erhält, wer eine der beiden Klausuren ausarbeitet und abgibt; auf die Note oder bestimmte Mindestpunkte kommt es nicht an. Wer sich nicht rechtzeitig abmeldet und keine Klausur abgibt, wird mit „ohne Erfolg teilgenommen (-)“ beurteilt. Bitte beachten Sie, dass beide Klausuren mitgeschrieben werden können, aufgrund der zeitlichen Gegebenheiten aber nur eine der beiden Klausuren korrigiert wird. Welche der beiden Klausuren korrigiert wird, obliegt Ihnen.Unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit führt automatisch zur Abmeldung, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen.
Prüfungsstoff
Es gilt die Stoffabgrenzung der schriftlichen Modulprüfung aus „Verwaltungsrecht und ausgewählte Gebiete des Verfassungsrechts“, die Sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/fremuth-michael-lysander/fuem-iii/ einsehen können.
Literatur
Die empfohlene Literatur finden sie unter https://staatsrecht.univie.ac.at/pruefungen/fremuth-michael-lysander/fuem-iii/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 23.09.2026 13:25