030413 KU Kurs Schriftsätze im öffentlichen Recht (2016W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Die Teilnehmer sollten bereits über Kenntnisse des Verwaltungs(verfahrens)rechts im Umfang der Pflichtübung aus öffentlichem Recht verfügen. Allenfalls kann der Kurs auch in Begleitung zur Pflichtübung besucht werden.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 01.10.2016 00:01 bis So 23.10.2016 23:59
- Abmeldung bis Di 25.10.2016 23:59
Details
max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 25.10. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
- Mittwoch 16.11. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
- Montag 05.12. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Benotung ergibt sich aus der Bewertung der beiden Hausarbeiten (Schriftsätze) sowie der mündlichen Mitarbeit. Zur Erstellung der Hausarbeit sind alle juristischen Hilfsmittel erlaubt, wie sie in der Praxis auch Verwendung finden. Der Rückgriff auf das RIS ist dabei unabdingbar.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Für eine positive Note sind jedenfalls beide Hausübungen abzugeben, wobei der Abgabetermin jeweils ca eine Woche vor dem Besprechungstermin liegen wird. Die Hausübungen werden anhand ihres Aufbaus, der Argumentation (Nachvollziehbarkeit!) und der inhaltlichen Richtigkeit beurteilt.
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Die Teilnehmer erstellen aufgrund gekürzter Verwaltungsakten im Rahmen zweier Hausübungen jeweils einen Schriftsatz (Bescheid oder Beschwerde sowie Erkenntnis oder Revision). Diese Schriftsätze werden sodann gemeinsam besprochen. Im Zuge dessen werden, je nach Fallkonstellation, weitergehende verfahrens- bzw materiellrechtliche Probleme behandelt. Soweit möglich wird bei der Auswahl der Fälle auf den in der FÜM III abgedeckten Lehrstoff Rücksicht genommen.