Universität Wien

030413 KU Kurs Schriftsätze im öffentlichen Recht (2016W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Die Teilnehmer sollten bereits über Kenntnisse des Verwaltungs(verfahrens)rechts im Umfang der Pflichtübung aus öffentlichem Recht verfügen. Allenfalls kann der Kurs auch in Begleitung zur Pflichtübung besucht werden.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 25 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 25.10. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG (Vorbesprechung)
  • Mittwoch 16.11. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM63 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
  • Montag 05.12. 16:30 - 19:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Teilnehmer sollen dazu in die Lage versetzt werden, selbständig und aufgrund einer vorgefundenen Aktenlage Schriftsätze (Bescheid, Beschwerde, Erkenntnis, Revision) zu verfassen. Die Lehrveranstaltung dient insbesondere dazu, den Studenten einen Einblick in die praktische juristische Tätigkeit im öffentlichen Recht zu geben.
Die Teilnehmer erstellen aufgrund gekürzter Verwaltungsakten im Rahmen zweier Hausübungen jeweils einen Schriftsatz (Bescheid oder Beschwerde sowie Erkenntnis oder Revision). Diese Schriftsätze werden sodann gemeinsam besprochen. Im Zuge dessen werden, je nach Fallkonstellation, weitergehende verfahrens- bzw materiellrechtliche Probleme behandelt. Soweit möglich wird bei der Auswahl der Fälle auf den in der FÜM III abgedeckten Lehrstoff Rücksicht genommen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Benotung ergibt sich aus der Bewertung der beiden Hausarbeiten (Schriftsätze) sowie der mündlichen Mitarbeit. Zur Erstellung der Hausarbeit sind alle juristischen Hilfsmittel erlaubt, wie sie in der Praxis auch Verwendung finden. Der Rückgriff auf das RIS ist dabei unabdingbar.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Für eine positive Note sind jedenfalls beide Hausübungen abzugeben, wobei der Abgabetermin jeweils ca eine Woche vor dem Besprechungstermin liegen wird. Die Hausübungen werden anhand ihres Aufbaus, der Argumentation (Nachvollziehbarkeit!) und der inhaltlichen Richtigkeit beurteilt.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15