030421 PUE Übung aus Zivilverfahrensrecht (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis Di 24.02.2026 23:59
- Anmeldung von Do 26.02.2026 00:01 bis So 01.03.2026 23:59
- Abmeldung bis Do 19.03.2026 23:59
Details
max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Donnerstag 19.03. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 26.03. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- N Donnerstag 16.04. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 23.04. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 30.04. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 07.05. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 21.05. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 28.05. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 11.06. 15:00 - 17:00 Hörsaal U15 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
In der Übung wird durch die Lösung von praxisrelevanten Fällen unter Mitarbeit der Studierenden das Zivilverfahrensrecht und seine internationalen Bezüge erörtert. Einen wesentlichen Schwerpunkt bildet dabei das Erkenntnisverfahren; darüber hinaus wird das Exekutions- und Insolvenzverfahren in Grundzügen behandelt. Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Übungseinheiten anhand der im Vorfeld zur Verfügung gestellten Fälle ist unumgänglich, da die Kenntnis bereits durchgenommener Stoffgebiete sowohl bei späteren Übungseinheiten als auch bei beiden Klausuren vorausgesetzt wird.Zu Vorbereitungszwecken werden die Übungsfälle auf Moodle online gestellt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Den Teilnehmer*innen stehen folgende Optionen zur Verfügung, eine Leistung im Rahmen der Übung zu erbringen: Mitarbeit, Klausur, Impulsreferat oder sonstiger wissenschaftlicher Beitrag (etwa eine Posterpräsentation oder eine Entscheidungsanmerkung). Bei den genannten Optionen sind sämtliche verfügbaren Hilfsmittel, insbesondere (aktuelle) Gesetzestexte, aber auch Kommentare, Datenbanken, Zeitschriften etc. erlaubt. Damit kann zugleich auch die juristische Medienkompetenz trainiert werden. Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich bereit erklären, ein Impulsreferat zu halten, wird eine zumindest kursorische Literatur- und/oder Judikaturrecherche nahegelegt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Anspruch auf ein Übungszeugnis besteht, sofern zwei der oben genannten Leistungsoptionen (Mitarbeit, Klausur, Impulsreferats, sonstiger wissenschaftlicher Beitrag) erbracht werden. Die Endnote ergibt sich dann aus dem arithmetischen Mittel, wobei Mitarbeit die Endnote verbessern kann. Details zum Notenschlüssel folgen.
Prüfungsstoff
Der Stoff für die Klausur umfasst grundsätzlich die in der Übung abgedeckten Themengebiete. Thematische Einschränkungen werden gesondert bekanntgegeben.
Literatur
Gesetzestext (zB Kodex Zivilgerichtliches Verfahren)
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht, 6. Aufl. (2024)
Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. (2020)
Kodek/Mayr, Zivilprozessrecht, 6. Aufl. (2024)
Mayr, Europäisches Zivilprozessrecht, 2. Aufl. (2020)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 25.02.2026 14:25