Universität Wien

030427 PUE Falllösungsübung aus Europarecht (Diplom, IREWI) (2023W)

für fortgeschrittene Studierende zur Vorbereitung auf die jeweiligen mündlichen Modulprüfungen aus Europarecht für IREWI und Diplom

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

23.10.2023, 12.30-14.30 Uhr: verpflichtende Teilnahme am Werkstattgespräch

  • Dienstag 10.10. 08:30 - 10:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Montag 23.10. 12:30 - 14:30 Ort in u:find Details
  • Mittwoch 08.11. 08:00 - 11:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Mittwoch 08.11. 11:30 - 14:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Montag 13.11. 10:00 - 13:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Montag 13.11. 13:30 - 16:30 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Montag 13.11. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM41 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Übung deckt eine Auswahl der für die Modulprüfung Europarecht prüfungsrelevanten Themen ab.
• Jede/r Studierende erhält eine bestimmte Pressemeldung des GHdEU zur Vorbereitung zugeteilt.
• Für diese Pressemeldung fungiert er/sie als Prüfer/in.
o Zur Pressemeldung sind von der/dem Prüfer/in drei Fragen vorzubereiten: Die erste immer zur Verfahrensart, die anderen beiden aus der Materie.
o Die Fragen sollen sich im Rahmen der Stoffabgrenzung von Prof. Jaeger bewegen. Sie sollen also weder zu leicht sein, noch über den Stoff hinausgehen (z.B. kein nicht gefragtes Sekundärrecht, wohl aber gefragtes Sekundärrecht lt. Stoffabgrenzung Jaeger).
o Es geht für den/die Prüfer/in nicht darum, den Fall so komplett oder richtig zu besprechen oder zu lösen, wie er in der Pressemeldung beschrieben ist, sondern so, wie er sich anhand des Kopfs der Pressemeldung (Aktenzahl, Parteien, Leitsatz)
erkennen lässt (also wie in der realen Prüfungssituation)!
o Also z.B. Fall zur Warenverkehrsfreiheit = nach Schwierigkeit realistische Prüfungsfragen zur Warenverkehrsfreiheit, aber nicht unbedingt das, um was es im Fall geht. Tatsächlich kann der Text der Pressemeldung bei der Vorbereitung der Fragen sogar außer Betracht gelassen werden.
• Sämtliche Studierende sind außerdem Prüflinge.
o Ihnen wird die Nummer der Pressemeldung von den Prüfern genannt. Sie wird von den Prüflingen online über die Website des GHdEU aufgerufen.
o Dann werden die von den Prüfern vorbereiteten Fragen zum Fall gestellt und die Prüflinge haben sie (ohne besondere Vorbereitungszeit) bestmöglich zu beantworten.
o Die Prüfer/innen kontrollieren und kommentieren die Richtigkeit der gegebenen Antworten.
• Nach dem Ende jedes Prüfungsgesprächs wird das Gespräch von Lehrveranstaltungsleiter und den übrigen Studierenden kommentiert und erörtert.
• Die Zuteilung, wer für welchen Fall geprüft wird, erfolgt erst in der Übung und nach dem Zufallsprinzip. Jede/r Studierende sollte einmal als Prüfer/in und einmal als Prüfling auftreten.
• Die Dauer der Prüfung und Tiefe der Fragestellungen hängt von der Zahl der Übungsteilnehmer*innen ab und wird in der Übung festgelegt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Keine; Weitere Infos in der Vorbesprechung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Keine

Prüfungsstoff

Wird in der ersten EH besprochen

Literatur

Wird in der ersten EH besprochen

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Di 03.10.2023 11:06