030439 UE Übung aus Zivilrecht (2019S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
11.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
18.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
25.03.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
01.04.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
08.04.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
29.04.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
06.05.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
13.05.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
20.05.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
27.05.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
03.06.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
17.06.
13:00 - 14:30
Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Zwei schriftliche Klausuren und mündliche Mitarbeit.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Erlaubtes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es werden zwei Klausurtermine angeboten. Eine positive Absolvierung der Übung ist durch eine positive Note auf eine der beiden Klausuren und zusätzlich Mitarbeit in hinreichendem Ausmaß (3 +) oder alternativ durch zwei positive Klausuren möglich.
Es besteht Anwesenheitspflicht (zweimaliges entschuldigtes Fehlen möglich)
Es besteht Anwesenheitspflicht (zweimaliges entschuldigtes Fehlen möglich)
Prüfungsstoff
Alle Teile des Bürgerlichen Rechts
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 27.06.2019 12:07
Teilnahmevoraussetzungen:
Abgeschlossener Einführungsabschnitt und damit auch eine positiv absolvierte Anfängerübung zur Falllösung aus bürgerlichem Recht ist Teilnahmevoraussetzung.