030439 UE Übung aus Zivilrecht (2025W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 07.01.2026 00:01 bis Mi 28.01.2026 23:59
- Abmeldung bis Mo 09.02.2026 23:59
Details
max. 88 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 04.02. 13:30 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 05.02. 13:30 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Freitag 06.02. 13:30 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Montag 09.02. 13:30 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 10.02. 13:30 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Mittwoch 11.02. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 12.02. 13:30 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Freitag 13.02. 13:30 - 15:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Montag 16.02. 10:00 - 12:00 Hörsaal U10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 26.02. 10:00 - 12:00 Ort in u:find Details
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die Lehrveranstaltung bereitet schwerpunktmäßig sowohl auf die mündliche und schriftliche Prüfung aus Zivilrecht. Ziel ist es, den Teilnehmer*innen jene Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die für die Lösung von Fällen, das heißt für die rechtliche Beurteilung von konkreten Sachverhalten aus den Kernbereichen des Bürgerlichen Rechts auf fortgeschrittenem Niveau erforderlich sind. Die Teilnehmer*innen erarbeiten unter Anleitung des LV-Leiters die Falllösung nach Anspruchsgrundlagen in strukturierter Weise und erlernen so die zivilrechtliche Falllösungstechnik. Ausgehend von den Vorgaben des positiven Rechts werden die im Schrifttum und in der Rechtsprechung vertretenen Positionen und Lösungswege erörtert und einander gegenübergestellt. Die Teilnehmer*innen bereiten sich auf die Lehrveranstaltungseinheiten vor, indem sie für die zur Verfügung gestellten Übungsfälle/Sachverhalte die rechtliche Beurteilung ausarbeiten. In den Lehrveranstaltungseinheiten wird die Falllösung im Rahmen einer Diskussion gemeinsam erarbeitet. Die Übungsfälle stehen auf Moodle zum Download bereit.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Eine Klausur und mündliche Mitarbeit.
Bei der Klausur ist nur die Verwendung einer unkommentierten Gesetzesausgabe zulässig.
Sollte die erste Klausur negativ beurteilt worden sein, können Studierende an der zweiten Klausur teilnehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass Studierende (nachweislich) beim ersten Klausurtermin verhindert waren.
Bei der Klausur ist nur die Verwendung einer unkommentierten Gesetzesausgabe zulässig.
Sollte die erste Klausur negativ beurteilt worden sein, können Studierende an der zweiten Klausur teilnehmen. Dies gilt auch für den Fall, dass Studierende (nachweislich) beim ersten Klausurtermin verhindert waren.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Lehrveranstaltungsnote basiert auf der Klausurnote. Wer eine negative Klausur geschrieben hat, ist berechtigt, bei der zweiten Klausur mitzuschreiben.
Wer eine positive Klausur geschrieben hat, kann die Note mit dreimaliger substanzieller Mitarbeit um einen Grad verbessern. Diese Möglichkeit besteht nur einmal. Es ist also nicht möglich mit sechs Mitarbeitsplus die Note um insgesamt zwei Grade zu verbessern.Es besteht Anwesenheitspflicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Anmeldung oder Abmeldung NICHT möglich ist. Bitte beachten Sie die An- und Abmeldephase.
Wer eine positive Klausur geschrieben hat, kann die Note mit dreimaliger substanzieller Mitarbeit um einen Grad verbessern. Diese Möglichkeit besteht nur einmal. Es ist also nicht möglich mit sechs Mitarbeitsplus die Note um insgesamt zwei Grade zu verbessern.Es besteht Anwesenheitspflicht. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine nachträgliche Anmeldung oder Abmeldung NICHT möglich ist. Bitte beachten Sie die An- und Abmeldephase.
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Erbrecht, Familienrecht
Literatur
Bitte beachten Sie hierfür den Aushang des Instituts zur Schwerpunktbekanntgabe.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 09:26