Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030442 SE 1934: Kelsen, Schmitt und George Herbert Mead (2025W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

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Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Donnerstag 16.10. 14:00 - 15:30 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG (Vorbesprechung)
  • Montag 02.02. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Dienstag 03.02. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

1934 ist das Erscheinungsjahr der ersten Auflage von Kelsens „Reiner Rechtslehre“. Indem das Werk im Wesentlichen die Erträge von zahlreichen Kontroversen zusammenfasste, in die sich sein Autor zuvor vergnüglich gestürzt hatte, markiert es auch den Anfang vom Ende der Vitalität des Wiener Rechtspositivismus. Er versteinert sich zum Lehrgebäude und wird alt. In demselben Jahr ist Carl Schmitt damit geschäftig, den Führer zu führen und für die nationalsozialistische Rechtserneuerung im methodischen Bereich das Programm vorzugeben. Das Ergebnis dieser Bemühungen ist das Pamphlet über „Die drei Arten des rechtswissenschaftlichen Denkens“. Die Anbiederung an den Nationalsozialismus ist ekelerregend, was dem Umstand aber keinen Abbruch tut, dass das Werk trotz seiner Zielsetzung genial ist. Beide Werke – die „Reine Rechtslehre“ und „Die drei Arten“ – bereiten uns auf ihre Art bis heute Kopfzerbrechen oder sogar Kummer. Wie wohl tut im Vergleich dazu die frische, kühle Luft, die eines der Hauptwerke des amerikanischen Pragmatismus verströmt, nämlich Georg Herbert Meads „Mind, Self, and Society from the Standpoint of a Social Behaviorist“, das ebenfalls, wenn auch posthum, Jahr 1934 erscheint.

Die Lehrveranstaltung basiert auf der Vermutung, dass dieses sozialpsychologische Werk im Vergleich zu den beiden anderen Bänden der mit Abstand bedeutendste Beitrag zur Rechtswissenschaft ist.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Seminar bzw. Diplomseminararbeit sowie mündliche Präsentation, Beteiligung an der Diskussion. Eine Diplomseminararbeit (mind. 50.000 Zeichen) kann jedoch nur nach Abgabe eines Motivationsschreibens und Rücksprache mit dem LV-Leiter verfasst werden.

Die Heranziehung von Tools der KI ist nicht grundsätzlich unerlaubt, weil nicht verhinderbar, allerdings dürfen diese Mittel ausschließlich als Hilfsmittel verwendet werden, ebenso muss in der Arbeit angegeben werden, dass diese Hilfsmittel verwendet wurden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Anwesenheit bei allen Terminen, Teilnahme an der Diskussion, Referat und schriftliche Seminararbeit bzw. Diplomseminararbeit. Eine Diplomseminararbeit (mind. 50.000 Zeichen) kann jedoch nur nach Abgabe eines Motivationsschreibens und Rücksprache mit dem LV-Leiter verfasst werden.

Prüfungsstoff

Referate der TN mit anschließender Diskussion.

Literatur

Literatur wird bekannt gegeben.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 07.01.2026 13:45