Universität Wien

030458 PF StEOP: Pflichtübung Romanistische Fundamente (2023S)

Sachenrecht

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
STEOP

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 88 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 09.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Donnerstag 16.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Donnerstag 23.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Donnerstag 30.03. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Donnerstag 20.04. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Donnerstag 27.04. 15:00 - 17:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 04.05. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Donnerstag 11.05. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Donnerstag 25.05. 14:30 - 16:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 01.06. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Donnerstag 15.06. 15:30 - 17:30 Hörsaal U21 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Donnerstag 22.06. 15:00 - 17:00 Seminarraum SEM10 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In dieser LV wird eine Einführung in die grundlegenden Institutionen des römischen Sachenrechts gegeben, die in ihrem historischen Kontext und mit Schwerpunkt auf ihren prozessualen Schutz untersucht werden.
Ziel der Übung ist die Erarbeitung und Vertiefung des diplomprüfungsrelevanten Stoffes des römischen Sachenrechts anhand von Fällen. Das Hauptaugenmerk gilt dem Erlernen von Falllösungstechnik.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Während des Kurses finden drei Klausuren statt. Der Durchschnitt der beiden bes-ten Arbeiten ergibt die Endnote.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Nur Studierende, die mindestens zwei Klausuren geschrieben haben, können posi-tiv bewertet werden.
Mitarbeit wirkt sich positiv auf die Note aus.

Prüfungsstoff

Römisches Sachenrecht. Es werden bei den Klausuren jeweils die Kapitel abge-prüft, die bis dahin im Kurs besprochen wurden.

Literatur

Benötigte Literatur:
Benke/Meissel, Übungsbuch zum römischen Sachenrecht, 11. Aufl. (2018).

Empfohlene Literatur:
Hausmaninger/Gamauf, Casebook zum römischen Sachenrecht, 12. Aufl. (2021).
Hausmaninger/Selb/Gamauf, Römisches Privatrecht, 9. Aufl. (2001).
Olechowski/Gamauf, Studienwörterbuch Rechtsgeschichte und Römisches Recht, 4. Aufl. (2020).

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Fr 23.06.2023 13:46