Universität Wien

030464 SE Algorithmen der Verwaltung (2020W)

(für Diplomand*innen und Dissertant*innen)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 15 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Nach einer Vorbesprechung zur Erläuterung und Vergabe der Themen (13.10.) und einer Zwischenbesprechung für Fragen zum Umgang mit Rechecheergebnissen und Schreibproblemen (9.12.) findet die Präsentation und Diskussion der Seminararbeiten in einem Block am 18. und 19.1.2021 statt - alles hoffentlich ganz echt in physischer Präsenz; sollte das nicht möglich sein, müssen wir auf ein Videokonferenzprogramm in moodle ausweichen.

Dienstag 13.10. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM52 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG
Mittwoch 09.12. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Montag 18.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG
Dienstag 19.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM62 Schottenbastei 10-16, Juridicum 6.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Algorithmen bestimmen immer mehr Lebensbereiche. Auch die Verwaltung nützt zunehmend Algorithmen, also Computerprogramme, die Entscheidungen zum Umgang mit Bürger*innen treffen oder zumindest vorbereiten, zB bei der Festlegung von emissionsabhängigen Geschwindigkeitsbeschränkungen, bei der Beratung von Jobsuchenden oder der Überwachung von Steuerpflichtigen. Das hat viele Vorteile, bringt aber auch neue Rechtsprobleme mit sich. So können Algorithmen zB aus der Sicht des Legalitätsprinzips oder des Datenschutzes problematisch sein, diskriminierend wirken, zu nicht mehr erklärbaren oder auf den Willen bestimmter Menschen zurückführbaren Entscheidungen führen oder jeglichen Kontakt mit echten Menschen ersetzen.

Wir wollen im Seminar einen Überblick über aktuelle Anwendungsfelder gewinnen, die typischen Rechtsprobleme identifizieren und verschiedene Lösungsvorschläge analysieren.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Alle Beiträge werden bewertet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

- Seminararbeit von ca. 20-25 Seiten (falls die Arbeit als Diplomarbeitsseminararbeit eingereicht werden soll: mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis)
- Kurzreferat von 15-20 Minuten, mit Handout und/oder Folien
- Anwesenheit und Mitarbeit während des gesamten Seminars
- Abgabe der Endfassung der Seminararbeit bis spätestens eine Woche vor dem Termin der Präsentation.
In die Seminarnote fließen mündliche (Referat, Mitarbeit) und schriftliche Leistungen (Seminararbeit) gleichgewichtig ein. Die Diplomarbeitsseminarnote bewertet nur die schriftliche Seminararbeit.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15