Universität Wien

030465 KU Refugee Law Clinic (2017S)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Lehrveranstaltungsleiterin: RA Dr.in Julia Ecker
Persönliche Anmeldung bis 10.03.2017 per E-Mail an office@viennalawclinics.org

Bewerbungen per E-Mail bis spätestens 10.03.2017 , 24 Uhr, an office@viennalawclinics.org. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, ein einseitiges Motivationsschreiben und ein aktuelles Sammelzeugnis anzuschließen. Die Auswahl der TeilnehmerInnen wird laufend, spätestens jedoch bis 13.03.2017 bekanntgegeben.

Studierende können sich für die Refugee Law Clinic bewerben, wenn sie den ersten Studienabschnitt absolviert haben. Grundkenntnisse des Verfassungs- und Verwaltungsrechts sind von Vorteil.

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Freitag 17.03. 13:00 - 19:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Freitag 24.03. 13:00 - 19:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
Freitag 07.04. 13:00 - 19:00 Seminarraum SEM51 Schottenbastei 10-16, Juridicum 5.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Lehrveranstaltung behandelt die einzelnen Schritte des Asylverfahrens, die Asylgründe und unterschiedlichen Formen des Aufenthaltsstatus, den Rechtsschutz im Asylverfahren sowie die Rechte und Pflichten von Asylwerbenden während und nach (positivem oder negativem) Abschluss des Asylverfahrens. Asylrechtliche Fragestellungen werden anhand von zahlreichen praktischen Beispielen erläutert und sollen zu einem besseren Verständnis des Rechtsgebiets beitragen. Die behördliche und verwaltungsgerichtliche Praxis soll anhand von aktuellen Entscheidungen besprochen und durch Gastvorträge von PraktikerInnen aus dem Asylbereich ergänzt werden.

Die Lehrveranstaltung stellt für den Bereich Asylrecht die erste Stufe der neuen Law Clinic am Juridicum dar. Nähere Informationen dazu finden Sie unter vlc.univie.ac.at.

Nach erfolgreichem Abschluss der Lehrveranstaltung können Studierende verschiedene NGOs bei ihren asylrechtlichen Fragen beraten und Workshops für Asylwerbende halten. Für diese Tätigkeit können bis zu 15 ECTS-Punkte erworben werden.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheit in allen Einheiten, Mitarbeit und Klausur am Ende der Lehrveranstaltung. Die Einzelheiten werden zu Beginn der Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Voraussetzung für eine Anmeldung ist der beendete erste Studienabschnitt. Grundkenntnisse im Verwaltungs-und Verfassungsrechts sind von Vorteil. Die Note setzt sich aus der Leistung bei der Klausur und der Mitarbeit in der Lehrveranstaltung zusammen. Einmalig entschuldigtes Fernbleiben erlaubt.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15