Universität Wien

030480 KU Die spezialisierten Institutionen des Gleichbehandlungsrechts (2012W)

3.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Gemeinsam mit den Anwältinnen Frau Dr. Sabine Wagner und
Frau Mag. Ulrike Salinger

Information in der Gleichbehandlungsanwaltschaft:
Mittwoch 16.1.2013, 14.00-16.30 Uhr

Weitere Termine:
Mittwoch 30.1.2013, 9.00 bis 16.00 Uhr, Teamraum des ÖIF (Grillparzerstraße 7/8)

beschränkte TeilnehmerInnenzahl: 25

Wahlbereichslehrveranstaltung des Wahlfachkorbes/der Lehrveranstaltungsreihe "Diversity/Equality - Management von Vielfalt" (Diskriminierungsschutz lt Studienplan).

Siehe auch: www.univie.ac.at/arbeitsrecht

Details

Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Dienstag 08.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG (Vorbesprechung)
Mittwoch 23.01. 09:00 - 16:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Bereits 1979 wurde mit der Gleichbehandlungskommission für die Privatwirtschaft eine Einrichtung geschaffen, die das Vorliegen von Diskriminierungen überprüft. Diese Möglichkeit besteht seither parallel zur Verfolgung von Ansprüchen nach dem Gleichbehandlungsgesetz auf dem Gerichtsweg.

1990 wurde die Gleichbehandlungsanwaltschaft als spezialisierte Beratungseinrichtung gesetzlich verankert, an die sich Personen wenden können, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes diskriminiert fühlen.

Die Arbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft und ihre Zusammenarbeit mit den Senaten der Gleichbehandlungskommission wird anhand von praktischen Fällen mit Expertinnen der Gleichbe-handlungsanwaltschaft behandelt. Dabei stehen jene Diskriminierungsgründe im Zentrum, die in die Zuständigkeit der Anwaltschaft fallen (Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion oder Weltanschauung, Alter und sexuelle Orientierung).

Überblicksmäßig werden im Kurs weitere Gleichstellungs- und Antidiskriminierungseinrichtungen in Österreich und deren Kompetenzen behandelt, z.B. die Bundes-Gleichbehandlungskommission, die entsprechenden Einrichtungen der Länder und die Behindertenanwaltschaft.

Darüber hinaus werden die Besonderheiten der österreichischen Gleichbehandlungsinstitutionen im Vergleich mit Gleichstellungsstellen in anderen EU-Ländern herausgearbeitet.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Anwesenheitspflicht und Falldarstellung.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Schwerpunkt des Kurses sind die gesetzlichen Grundlagen und Aufgaben der spezialisierten Institutionen des Gleichbehandlungsrechts.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15