Universität Wien

030485 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2022S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 50 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Mittwoch 09.03. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 16.03. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 23.03. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 30.03. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 06.04. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 27.04. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 04.05. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 11.05. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 18.05. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 25.05. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 01.06. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 08.06. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 15.06. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 22.06. 14:30 - 15:30 Hörsaal U12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf: Die Lehrveranstaltung beginnt am Mittwoch, 09.03.2022 (14:30 - 15:30). Ein genauer Ablaufplan wird auf Moodle bekanntgegeben.
Inhalt und Methoden: Es wird zunächst ein kurzer Überblick über die Bereiche des Strafrechts gegeben. In weiterer Folge werden pro Einheit idR ein bis zwei Fälle besprochen. Anhand dieser Fälle wird der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erarbeitet. Schwerpunkt der Lehrveranstaltung ist das materielle Strafrecht.
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den Teilnehmern_innen daher erwartet, dass sie sich für die einzelnen Stunden vorbereiten und nach der Übung den durchgemachten Stoff selbstständig wiederholen. Unterlagen werden rechtzeitig im Internet bereitgestellt. Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Ziele: Am Ende der Lehrveranstaltung sollten die Teilnehmer_innen einen Überblick über die einzelnen Bereiche und das Wesen des Strafrechts haben, den strafrechtlichen Deliktsaufbau beherrschen und einfache Fälle strukturell einwandfrei lösen können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, sind eine positive Klausur und ein Mitarbeitsplus erforderlich. Es werden zwei Klausurtermine angeboten, wobei Sie nur eine Klausur mitschreiben müssen. Werden beide Klausuren mitgeschrieben, werden die Klausuren zu je 50 Prozent gewichtet. Die Endnote entspricht grundsätzlich der Klausurnote bzw dem Durchschnitt beider Klausurnoten. Bei neun Mitarbeitsplus oder mehr verbessert sich die Note um einen Grad.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zu einer negativen Endbeurteilung. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.
Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, sind eine positive Klausur und ein Mitarbeitsplus erforderlich.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüberhinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Prüfungsstoff

Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie ausgewählte Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).

Literatur

Abgesehen von einer aktuellen Gesetzesausgabe benötigen Sie ein Lehrbuch für den AT I (insbesondere: Fuchs/Zerbes, Strafrecht Allgemeiner Teil, 11. Auflage) sowie ein Lehrbuch für den BT I.
Eine Übersicht der Lernbehelfe finden Sie auf der Institutswebsite:
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 30.03.2022 11:27