030486 UE Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht (2016S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anwesenheit und Abmeldung:
Anwesenheit in der ersten Einheit ist nach der neuen Studienordnung verpflichtend!
Freiwerdende Plätze werden in Folge nach der Warteliste vergeben.
Zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist möglich.
Abmeldung innerhalb der Anmeldefrist und bei ausreichender und glaubwürdiger Erklärung.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 06.02.2016 00:01 bis So 21.02.2016 23:59
- Abmeldung bis Mo 14.03.2016 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Montag
14.03.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
04.04.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
11.04.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
18.04.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
25.04.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
02.05.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
09.05.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
23.05.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
30.05.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
06.06.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag
14.06.
11:00 - 12:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag
20.06.
11:00 - 12:00
Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Allgemeiner Teil, Leistungsstörungsrecht, Schadenersatzrecht; Erlernen der zivilrechtlichen Falllösung, Vorbereitung auf die Pflichtübung aus Zivilrecht
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Für jede Einheit wird in der Vorwoche ein Fall auf moodle zur Verfügung gestellt. Mitarbeitsplus werden für den Beitrag zur Falllösung während der Einheit vergeben.
Bei den zwei Klausuren darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.
Bei den zwei Klausuren darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, müssen mindestens zwei von drei Teilleistungen (2 x Klausur + Mitarbeit) positiv erbracht werden, wobei eine nicht erbrachte Leistung nicht gezählt wird, aber auch nicht nachgeholt werden kann.Mitarbeit: min. 3 Plus für positive Teilleistung.
Klausuren: Nur eine der Klausuren muss mitgeschrieben und positiv bewertet werden.
Gesamtbenotung: Die Endnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden besten Teilleistungen. Über das Auf- oder Abrunden entscheidet gegebenenfalls die dritte Teilleistung.
Klausuren: Nur eine der Klausuren muss mitgeschrieben und positiv bewertet werden.
Gesamtbenotung: Die Endnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden besten Teilleistungen. Über das Auf- oder Abrunden entscheidet gegebenenfalls die dritte Teilleistung.
Prüfungsstoff
Allgemeiner Teil, Leistungsstörungsrecht, Schadenersatzrecht
Literatur
Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 4. Auflage (2014)zur Vertiefung:
Apathy (Hrsg), Bürgerliches Recht, Bände I - VII (in der jeweils aktuellen Auflage) oder
Koziol/Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht Band I, 14. Auflage (2014) und Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht Band II, 14. Auflage (2015)
Apathy (Hrsg), Bürgerliches Recht, Bände I - VII (in der jeweils aktuellen Auflage) oder
Koziol/Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht Band I, 14. Auflage (2014) und Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht Band II, 14. Auflage (2015)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15