Universität Wien

030486 UE Anfängerpflichtübung aus Zivilrecht (2016S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung


Anwesenheit und Abmeldung:
Anwesenheit in der ersten Einheit ist nach der neuen Studienordnung verpflichtend!
Freiwerdende Plätze werden in Folge nach der Warteliste vergeben.
Zweimaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist möglich.
Abmeldung innerhalb der Anmeldefrist und bei ausreichender und glaubwürdiger Erklärung.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Montag 14.03. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 04.04. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 11.04. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 18.04. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 25.04. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 02.05. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 09.05. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 23.05. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 30.05. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 06.06. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Dienstag 14.06. 11:00 - 12:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Montag 20.06. 11:00 - 12:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Allgemeiner Teil, Leistungsstörungsrecht, Schadenersatzrecht; Erlernen der zivilrechtlichen Falllösung, Vorbereitung auf die Pflichtübung aus Zivilrecht

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Für jede Einheit wird in der Vorwoche ein Fall auf moodle zur Verfügung gestellt. Mitarbeitsplus werden für den Beitrag zur Falllösung während der Einheit vergeben.
Bei den zwei Klausuren darf ein unkommentierter Gesetzestext verwendet werden.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, müssen mindestens zwei von drei Teilleistungen (2 x Klausur + Mitarbeit) positiv erbracht werden, wobei eine nicht erbrachte Leistung nicht gezählt wird, aber auch nicht nachgeholt werden kann.

Mitarbeit: min. 3 Plus für positive Teilleistung.
Klausuren: Nur eine der Klausuren muss mitgeschrieben und positiv bewertet werden.
Gesamtbenotung: Die Endnote errechnet sich aus dem Durchschnitt der beiden besten Teilleistungen. Über das Auf- oder Abrunden entscheidet gegebenenfalls die dritte Teilleistung.

Prüfungsstoff

Allgemeiner Teil, Leistungsstörungsrecht, Schadenersatzrecht

Literatur

Perner/Spitzer/Kodek, Bürgerliches Recht, 4. Auflage (2014)

zur Vertiefung:
Apathy (Hrsg), Bürgerliches Recht, Bände I - VII (in der jeweils aktuellen Auflage) oder
Koziol/Welser/Kletecka, Bürgerliches Recht Band I, 14. Auflage (2014) und Welser/Zöchling-Jud, Bürgerliches Recht Band II, 14. Auflage (2015)

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15