Universität Wien
Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.

030492 SE Klimagerechtigkeit und das Recht (2025W)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

NB: Der Abendtermin am 15.1.2026 findet nur dann statt, wenn eine hohe Zahl an Teilnehmenden dies erforderlich machen sollte.

  • Mittwoch 08.10. 16:00 - 17:30 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG (Vorbesprechung)
  • Donnerstag 15.01. 08:00 - 16:30 Seminarraum 3 Porzellangasse 4, EG05
  • Donnerstag 15.01. 17:00 - 22:00 Seminarraum SEM34 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Freitag 16.01. 08:00 - 18:15 Seminarraum 3 Oskar-Morgenstern-Platz 1 1.Stock

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Klimakrise stellt uns vor dringliche Fragen der Gerechtigkeit: Gibt es eine Verpflichtung zu Klimaschutz? Wie regulieren wir, wer wie viel CO2 ausstoßen darf? Wie werden die Lasten des Klimawandels verteilt? Wer ist für durch die Klimakrise entstehende Schäden verantwortlich? Haben wir Pflichten gegenüber nachkommenden Generationen? Diese und weitere Fragen werden im Seminar thematisiert.
Ziel des Seminars ist es, das Konzept „Klimagerechtigkeit“ aus unterschiedlichen Blickwinkeln zu beleuchten und die Rolle des Rechts (national und international) für Forderungen nach Klimagerechtigkeit zu ergründen. Thematisiert werden zunächst die rechtlichen Grundlagen im Völker- und Europarecht. Die philosophischen Grundlagen werden entlang der Konzepte globaler, intergenerationeller und intersektionaler Gerechtigkeit sowie der Verteilungs- und Verfahrensgerechtigkeit debattiert. Darüber hinaus werden die Fragen thematisiert, wie wir moralisch und rechtlich mit den Unsicherheiten in der Klimakrise umgehen sollen und welche Bedeutung diese Unsicherheiten für juristische Kausalitätsfragen haben. Zudem wird der Klimaaktivismus als Form des zivilen Ungehorsams auf seine Legitimation hin überprüft. Schließlich legen wir einen Fokus auf die Rolle der Gerichte in der Klimakrise. Dabei werden besonders wichtige Entscheidungen wie der Klimabeschluss des deutschen BVerfG oder das EGMR-Urteil «KlimaSeniorinnen gegen die Schweiz» analysiert.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Jede:r Studierende:r hält ein Referat von ca. 20 Min auf Grundlage einer Powerpoint-Präsentation; die Teilnahme an den anschließenden Diskussionen ist gewünscht.
Eine schriftliche Arbeit ist zusätzlich von jenen Studierenden abzufassen, die als Diplomand:in dieses Seminar absolvieren. Diese müssen eine lege artis verfasste Diplomseminararbeit (DSA) abgeben.
Die DSA sollte mind. 50.000 Zeichen, exkl. Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis umfassen. Eine DSA kann nur nach Abgabe eines Motivationsschreibens und Rücksprache mit der LV-Leiterin verfasst werden.
Bei einer DSA handelt es sich um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung individueller Studierender. Die Heranziehung von Tools der KI ist nicht grundsätzlich verboten, allerdings dürfen diese ausschließlich als Hilfsmittel verwendet werden und ihre Verwendung muss in der Arbeit ausgewiesen sein.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindesterfordernisse für die positive Beurteilung:

Für das positive Bestehen der prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung sind folgende Teilleistungen zu erbringen:
• Anwesenheit bei allen Terminen. Anwesenheit in der ersten Lehreinheit ist erforderlich (Aufnahme in die Lehrveranstaltung, ggf. Vergabe von Restplätzen, Vergabe von Referatsthemen).
Diese Lehrveranstaltung erfordert die regelmäßige Anwesenheit der Teilnehmer*innen zur Diskussion der Referate und Inputs der LV-Leitung. Unentschuldigtes Fehlen ist unzulässig. Fehlen ohne wichtigen Grund führt zu einer negativen Beurteilung
• Teilnahme an den Diskussionen im Anschluss an die Präsentationen
• Abgabe der Powerpoint-Präsentation bis mindestens eine Woche vor dem Referatstermin
• Mündliches Referat von ca. 20 Minuten
• Für Diplomand:innen: Eine schriftliche Diplomseminararbeit
• ggf. nach Abgabe der schriftlichen Arbeit ein notenrelevantes Gespräch mit der LV-Leitung (Dieses Gespräch findet nach Terminvereinbarung statt und hat die Arbeit, die Gliederung, verwendete Methodik, Auswahl der Quellen etc. zum Gegenstand.)

Beurteilungsmaßstab:
Für die Seminarnote zählen Referat, Mitarbeit und Anwesenheit (60 % Referat, 20 % Mitarbeit, 20 % Anwesenheit).
• Falls Ihr Referat negativ zu bewerten ist, erhalten Sie eine Verbesserungsmöglichkeit in Form einer mündlichen Prüfung zu einem spezifischen Thema der Lehrveranstaltung. Dieser Termin wird individuell ausgemacht.
• Für Diplomand:innen: Erfolg beim Verfassen einer Seminararbeit entlang der Vorgaben der "Checkliste wissenschaftliches Arbeiten", die Sie auf Moodle finden.
• Für Diplomand:innen (im Falle eines notenrelevanten Gesprächs): Das notenrelevante Gespräch hat zum Ziel, die eigenständige Erstellung der Seminararbeit durch die Studierenden sicherzustellen. Das Gespräch dauert ca. 30 Minuten und wird persönlich vor Ort durchgeführt. Ergibt sich im Gespräch, dass die*der Studierende keine ausreichende Auskunft zu den Inhalten, Methoden, verwendeten Quellen, Schlussfolgerungen der Seminararbeit geben kann, wird die Teilleistung Seminararbeit negativ beurteilt. Ergibt sich im Laufe des Gespräches, dass unerlaubte Hilfsmittel eingesetzt wurden, wird ein studienrechtliches Verfahren wegen der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel eingeleitet. Ansonsten wird die ursprünglich von der Lehrveranstaltungsleitung vorgesehene Beurteilung beibehalten.

Prüfungsstoff

Da es sich bei der LV um ein Seminar handelt, gibt es keine Prüfung und somit auch keinen Prüfungsstoff - Grundlage für die Leistungsbeurteilung sind Referat und Diskussionsteilnahme.

Literatur

Einschlägige Literatur wird über Moodle zur Verfügung gestellt.

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 01.10.2025 09:05