030498 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Fr 09.02.2018 00:01 bis Mo 26.02.2018 23:00
- Abmeldung bis Mi 14.03.2018 23:59
Details
max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
14.3.2018 Erste Einheit - Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führ zu einer automatischen Abmeldung!
Mi, 6.6.2018 19.00 - 20.00 Uhr im U13 KlausurMi, 20.6.2018 19.00 - 20.00 Uhr im U13 Ersatzklausur
Mittwoch
14.03.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
21.03.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
11.04.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
18.04.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
25.04.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
02.05.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
09.05.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
16.05.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
23.05.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
30.05.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
06.06.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
13.06.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch
20.06.
19:00 - 20:00
Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte die erste Klausur negativ ausfallen oder nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzklausur. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausur erforderlich.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach mündlicher Mitarbeit:
- 0 bis 1 Mitarbeitsplus verschlechtert die Note um einen Grad.
- Bei 2 bis 6 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 7 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Note um einen Grad.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung! (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien)
Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte und unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
- 0 bis 1 Mitarbeitsplus verschlechtert die Note um einen Grad.
- Bei 2 bis 6 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 7 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Note um einen Grad.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung! (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien)
Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte und unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Prüfungsstoff
Literatur
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15
Inhaltlich beschäftigt sich die Anfängerpflichtübung ausschließlich mit der Falllösungstechnik sowie dem materiellen Strafrecht (AT I, BT I). Dieser Stoff (und nicht nur, was in der Übung besprochen wurde) ist auch Klausurgegenstand. Ziel ist das Erlernen der strafrechtlichen Falllösungstechnik sowie Grundkenntnissen des Allgemeinen und des Besonderen Teils, die in der nachfolgenden PÜ vertieft werden können.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Die Fälle finden Sie rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung im Internet.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!