Universität Wien

030498 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2018S)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 64 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

14.3.2018 Erste Einheit - Es besteht Anwesenheitspflicht. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führ zu einer automatischen Abmeldung!

Mi, 6.6.2018 19.00 - 20.00 Uhr im U13 Klausur
Mi, 20.6.2018 19.00 - 20.00 Uhr im U13 Ersatzklausur

Mittwoch 14.03. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 21.03. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 11.04. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 18.04. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 25.04. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 02.05. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 09.05. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 16.05. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 23.05. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 30.05. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 06.06. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 13.06. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Mittwoch 20.06. 19:00 - 20:00 Hörsaal U13 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Die Anfängerübung beginnt am Mittwoch, dem 14. März 2018 und findet wöchentlich statt. Es werden gemeinsam Fälle mündlich besprochen.
Inhaltlich beschäftigt sich die Anfängerpflichtübung ausschließlich mit der Falllösungstechnik sowie dem materiellen Strafrecht (AT I, BT I). Dieser Stoff (und nicht nur, was in der Übung besprochen wurde) ist auch Klausurgegenstand. Ziel ist das Erlernen der strafrechtlichen Falllösungstechnik sowie Grundkenntnissen des Allgemeinen und des Besonderen Teils, die in der nachfolgenden PÜ vertieft werden können.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Die Fälle finden Sie rechtzeitig vor Beginn der Lehrveranstaltung im Internet.
Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Es gibt eine schriftliche Klausur. Sollte die erste Klausur negativ ausfallen oder nicht mitgeschrieben werden, besteht die Möglichkeit der Teilnahme an einer Ersatzklausur. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung ist zwingend eine positive Klausur erforderlich.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Endnote entspricht der Klausurnote und verbessert/verschlechtert sich je nach mündlicher Mitarbeit:
- 0 bis 1 Mitarbeitsplus verschlechtert die Note um einen Grad.
- Bei 2 bis 6 Mitarbeitsplus entspricht die Endnote der Klausurnote.
- 7 Mitarbeitsplus oder mehr verbessern die Note um einen Grad.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung! (§ 10 Abs 6 erster Satz der Satzung der Universität Wien)
Bei den Klausuren dürfen nur reine Gesetzestexte und unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angabe oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt, ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Prüfungsstoff

Literatur

Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter:
https://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15