030507 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis Di 24.02.2026 23:59
- Anmeldung von Do 26.02.2026 00:01 bis So 01.03.2026 23:59
- Abmeldung bis Do 19.03.2026 23:59
Details
max. 55 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausur-Termin 02.06.2026.
Klausur-Ersatztermin 16.06.2026.
Abmeldung bis 02.06.2026,19:00 Uhr.
- Dienstag 10.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 17.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 24.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 14.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 21.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 28.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 05.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 12.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 19.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 26.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 02.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 09.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Dienstag 16.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- N Dienstag 23.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Die erste Einheit dieser Übung findet am Dienstag, 10. März 2026 statt.Wie allgemein bei Übungen werden Fälle gemeinsam mündlich besprochen. Inhaltlich beschäftigt sich diese Übung sowohl mit dem materiellen Strafrecht als auch - wenn auch in wesentlich geringerem Maße - mit dem Strafprozessrecht und dem AT II. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist dann auch Klausurgegenstand, allerdings liegt der Schwerpunkt natürlich auf den in der Übung gemachten Bereich.Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmerInnen daher selbstständige Vorbereitung auf die einzelnen Übungseinheiten erwartet. Alle Angaben finden sich auf dieser Seite der Homepage.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt zwei schriftliche Klausuren; eine Klausur muss positiv sein. Die zweite Klausur dient primär der Möglichkeit, die Note der ersten Klausur auszubessern. Die Endnote setzt sich zu 80% aus der Note der Klausur und zu 20% aus der mündlichen Mitarbeit zusammen.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinaus gehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit hinzuweisen.
Klausurtermin ist am 2. Juni und der Ersatztermin findet am 16.Juni statt.
Von der Übung kann man sich bis 2. Juni 19.00 Uhr abmelden.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinaus gehende inhaltliche Anmerkungen sind unzulässig und führen zum Vorliegen eines unerlaubten Hilfsmittels, welches auch abgenommen werden kann. Im Falle des Vorliegens eines unerlaubten Hilfsmittels wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.
Als Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist auf die ausreichende Anwesenheit sowie Mitarbeit hinzuweisen.
Klausurtermin ist am 2. Juni und der Ersatztermin findet am 16.Juni statt.
Von der Übung kann man sich bis 2. Juni 19.00 Uhr abmelden.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht eine Anwesenheitspflicht. Diese wird durch Unterschriftenliste überprüft. Wer in der ersten Stunde fehlt, wird von der Teilnehmerliste gestrichen.
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses. Allenfalls rufe ich Sie auf!
Ein Mitarbeitsplus ist Mindestvoraussetzung für den Erwerb eines Zeugnisses. Allenfalls rufe ich Sie auf!
Prüfungsstoff
Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung in concreto besprochen wurde) ist Klausurgegenstand. Schwerpunkt der Klausuren sind aber der besprochene Rechtsgebiete.AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs).
Literatur
Bitte halten Sie für jede Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe bereit!
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 25.02.2026 17:45