Universität Wien

030511 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Strafrecht (2019W)

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Achtung: Wenn diese Lehrveranstaltung bereits positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

1. Klausur: 08. Jänner 2020
2. Klausur: 15. Jänner 2020
Klausurbesprechung: 22. Jänner 2020

  • Mittwoch 09.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 16.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 23.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 30.10. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 06.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 13.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 20.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 27.11. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 04.12. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 11.12. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 08.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 15.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Mittwoch 22.01. 15:00 - 16:00 Hörsaal U11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Ablauf: Die Lehrveranstaltung beginnt am 9. Oktober. Sie findet wöchentlich von 15.00-16.00 statt. Ein genauer Ablaufplan wird im Internet bekanntgegeben.
Inhalt und Methoden: Es wird zunächst ein kurzer Überblick über die Bereiche des Strafrechts gegeben. Dann werden der Deliktsaufbau und das strafrechtliche Fallprüfungsschema erarbeitet. In weiterer Folge werden Fälle gemeinsam besprochen; Schwerpunkt der Lehrveranstaltung ist das materielle Strafrecht.
Vorbereitung: Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen. Es wird von den TeilnehmernInnen daher erwartet, dass sie sich für die einzelnen Stunden vorbereiten und nach der Übung den durchgemachten Stoff selbstständig wiederholen. Unterlagen werden rechtzeitig im Internet bereitgestellt. Bitte nehmen Sie zu jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe mit!
Ziele: Am Ende der Lehrveranstaltung sollten die Teilnehmer_innen einen Überblick über die einzelnen Bereiche und das Wesen des Strafrechts haben, den strafrechtlichen Deliktsaufbau beherrschen und einfache Fälle strukturell einwandfrei lösen können.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Die Leistungskontrolle erfolgt in Form von zwei schriftlichen Klausuren und Mitarbeit in der Übung. Bei den Klausuren wird schwerpunktmäßig die Kompetenz zur Lösung strafrechtlicher Fälle überprüft. Regelmäßige mündliche Mitarbeit verbessert die Note.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen wird ohne Begründung akzeptiert. Ein weiteres (unentschuldigtes) Fehlen führt zur Streichung aus der Liste der Übungsteilnehmer. Die Anwesenheit wird durch eine Unterschriftenliste kontrolliert. Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zu einer automatischen Abmeldung.
Es werden zwei schriftliche Klausuren angeboten. Für den positiven Abschluss der Lehrveranstaltung sind mindest eine positive Klausur und aktive Mitarbeit erforderlich.
Bei den Klausuren dürfen nur unkommentierte Gesetzesausgaben, der Taschenkodex (Lexis-Nexis) sowie die Manz‘schen Taschenausgaben verwendet werden. Unterstreichungen, Markierungen und bloße Querverweise durch §-Angaben oder Stichworte entsprechend dem Inhaltsverzeichnis sind zulässig. Darüber hinausgehende inhaltliche Anmerkungen sind ein unerlaubtes Hilfsmittel, das auch abgenommen werden kann. In diesem Fall wird die Prüfungsarbeit nicht beurteilt sowie ein entsprechender Vermerk im i3v eingetragen.

Prüfungsstoff

Grundlagen des Allgemeinen Teils I sowie die wichtigsten Delikte aus dem Besonderen Teil I (insbesondere Delikte gegen Leib und Leben und die Vermögensdelikte).

Literatur

Empfehlungen zu AT I und BT unter
http://strafrecht.univie.ac.at/lehre-und-studium/stoffabgrenzung/
insbesondere: Fuchs/Zerbes, Strafrecht Allgemeiner Teil, 10. Auflage

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15