Universität Wien

030523 UE Klausurenkurs aus Privatrecht (2019W)

Für den Prüfungstermin Jänner 2020

2.00 ECTS (1.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 70 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

Donnerstag 09.01. 16:00 - 17:30 Hörsaal U18 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1 (Vorbesprechung)
Freitag 10.01. 09:00 - 12:00 Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Mittwoch 15.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Freitag 17.01. 09:00 - 12:00 Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
Mittwoch 22.01. 14:00 - 16:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Anhand von zwei Klausuren auf Diplomprüfungsniveau sollen die Studierenden auf den zivilrechtlichen Teil der FÜM II vorbereitet werden. Die Klausuren werden in einer diplomprüfungsähnlichen Situation geschrieben. Die Saalaufsicht, Mitarbeiter des Instituts für Zivilrecht, erteilt ausschließlich Auskünfte zum Sachverhalt. Es dürfen nur solche Hilfsmittel verwendet werden, die auch bei der Diplomprüfung zugelassen sind.

In den Klausurbesprechungen wird das selbstständige Erarbeiten von Falllösungen im Bereich des Bürgerlichen Rechts anhand der gesetzlichen Vorgaben, der von der Lehre vorgeschlagenen Lösungsansätze und der Judikatur wiederholt, um die Studierenden bestmöglich auf die schriftliche Diplomprüfung vorzubereiten.

In der Vorbesprechung werden Grundlagen der schriftlichen Falllösungstechnik nach Anspruchsgrundlagen sowie häufige (technische) Fehler bei Diplomprüfungen besprochen.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Schriftliche Klausur und Mitarbeit.

Siehe zu den erlaubten Hilfsmitteln den Aushang des Instituts:
https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Pruefungen/Gesetzesausgaben_bei_der_FUEM_II.pdf

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Die Klausur wird wie bei der FÜM II benotet, damit die Studierenden wissen, wie die Prüfung ausgegangen wäre. Im Zeugnis wird der Kurs jedoch nur „mit Erfolg teilgenommen“, oder „ohne Erfolg teilgenommen“ bewertet, damit die Klausuren ohne Druck wegen einer negativen Note im Zeugnis mitgeschrieben werden können.

Kriterien für "mit Erfolg teilgenommen“:
- positive Klausur

Eine negative Klausur kann aber durch mündliche Mitarbeit (mind. 1 Plus in der Klausurbesprechung) ausgeglichen werden, sodass der Kurs auch bei einer negativen Klausur positiv beurteilt wird, wenn zumindest ein Mitarbeitsplus erworben wurde.

Kriterien für "ohne Erfolg teilgenommen“:
- negative Klausur

Wer keine Klausur mitschreibt, wird nicht benotet.

Prüfungsstoff

Der Prüfungsstoff orientiert sich an den jeweiligen Schwerpunkten der FÜM II, kann aber auch die Inhalte anderer Pandekten oder Bereiche des bürgerlichen Rechts beinhalten. Der Stoff wird daher jeweils aus dem Pool von Bürgerliches Recht Allgemeiner Teil, Sachenrecht, Schuldrecht AT, Schuldrecht BT, Familienrecht, Erbrecht, IPR ausgewählt.

Literatur

Aktuelle Gesetzesausgabe (Kodex Bürgerliches Recht, Paragraph oä) in der jeweils aktuellen Fassung

Die für den Prüfungsstoff relevanten Lehrbehelfe entnehmen Sie dem Aushang des Instituts unter dem Link https://zivilrecht.univie.ac.at/fileadmin/user_upload/i_zivilrecht/Studienbehelfe_ab_April_2019.pdf

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:15