030524 SE Römische Vertragsmodelle und ihr Fortwirken in den europäischen Rechtstraditionen (2019W)
(auch für DiplomandInnen und DissertantInnen)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Anmeldung per E-Mail: magret.altrichter@univie.ac.at
An/Abmeldung
- Anmeldung von Mo 02.09.2019 00:01 bis Fr 20.09.2019 23:59
- Abmeldung bis Fr 11.10.2019 23:59
Details
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine
Vorbesprechung: Montag, 07.10.2019, von 09.30-10.00 Uhr im Seminarraum des Instituts für Römisches Recht
TERMINE:FR 10.1.2020 von 9.00-17.00 Uhr
MO 13.1.2020 von 13.30-18.00 Uhr
DI 14.1.2020 von 13.30-18.00 Uhr
DO 16.1.2020 von 13.30-18.00 Uhr
FR 17.1.2020 von 13.30-18.00 UhrAlle Termine finden im Seminarraum des Instituts für Römisches Recht statt.
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Basis eines Referats (20 Minuten + Diskussion) und der Diskussionsbereitschaft im Rahmen der Präsenzeinheiten. Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Seminareinheiten, jedoch kann, wo nötig, eine Einheit mit Entschuldigung versäumt werden.
Sie sind eingeladen eine Seminararbeit für Diplomand*innen oder Dissertant*innen abzufassen. Bei Interesse wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Seminarleiter*innen.
Sie sind eingeladen eine Seminararbeit für Diplomand*innen oder Dissertant*innen abzufassen. Bei Interesse wenden Sie sich diesbezüglich bitte an die Seminarleiter*innen.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Abhaltung des Referats inklusive Handouts oder PowerPointPräsentation und Mitarbeit.
Prüfungsstoff
Dem Referatsthema entsprechende Quellen und Sekundärliteratur
Literatur
Spezifische Literatur für Ihr jeweiliges Thema sollten Sie in Eigenregie u.a. in der Institutsbibliothek finden.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Di 01.10.2019 11:47
Zu den Leistungen römischer Juristen gehören auch erste Systematisierungen der rechtsgeschäftlichen Akte. Die Spuren einer ersten Systematik der rechtsgeschäftlichen Akte findet man schon bei Quintus Mucius Scaevola (D. 43. 6.80). Gaius (II Jhr. n.Chr.) entwickelt in einer (noch heute aktuellen) Gliederung der Verträge nach der Art ihrer Entstehung (re, verbis, litteris, consensu) die Ideen von Quintus Mucius Scaevola (gest. 82 v. Chr.) weiter. Außerdem schlägt der Spätklassiker Ulpian eine Systematisierung der conventiones iuris gentium (D. 2.14.7 pr.-1) vor, welche die mittelalterliche Theorie über pacta beeinflusst hat.
Die im römischen Recht zum ersten Mal ausgearbeiteten konzeptionellen Grundlagen des Vertrages (contractus) bestimmen die Diskussionen und den wissenschaftlichen Diskurs im Laufe der Rezeption des Römischen Rechts im Mittelalter und in der Neuzeit.
So haben die mittelalterlichen Juristen die Aufmerksamkeit nicht mehr den Verträgen gewidmet, sondern den pacta, d.h. formlosen Vereinbarungen. Sie haben ua eine Theorie über pacta nuda und pacta vestita ausgearbeitet, die auch noch der aktuellen Zivilrechtsdogmatik über die Form des Vertrages zu Grunde liegt.
Auch die Ideen der Gegenseitigkeit und des synallagma stoßen auf Interesse bei den Juristen des Mittelalters und der Neuzeit dank eines neuerlichen Rückgriffes auf Aristoteles. Die Diskussion über die Gegenseitigkeit unter Hugo Grotius (1583 - 1645) und François Connanus (1508-1551) zeigt, dass die von den römischen Rechtsgelehrten – Labeo und möglicherweise von Aristo – entwickelte Theorie zum synallagma aktuell bleibt.
Die Rezeption der römischen Konzeption von „causa“ hat in erster Linie das französische und das italienische Modell des Vertrages bestimmt. Die Theorie über consensus als zentrales Element des Vertrages beeinflusst durch das Naturrecht die deutsche Pandektistik und die aktuelle deutsche Zivilrechtsdogmatik, die nun nicht mehr vom Vertrag, sondern vom Rechtsgeschäft spricht.
Von den Studierenden wird erwartet, auf Basis der bei der Vorbesprechung bekanntgegebenen Literatur ein Referat im Umfang von ca. 20 Minuten abzuhalten.