Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030540 KU Introduction to Legal English for Erasmus Students: English Language in European & International Law (2025W)
gilt als C1 Sprachnachweis - für Erasmus Outgoing-Studierende
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mo 06.10.2025 00:01 bis Di 27.01.2026 23:59
- Abmeldung bis Mo 02.02.2026 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Englisch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Block course in February 2026:
- Montag 02.02. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Dienstag 03.02. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM31 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Mittwoch 04.02. 17:00 - 20:00 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
- Donnerstag 05.02. 17:30 - 18:30 Seminarraum SEM20 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 2.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Dieser Kurs dient zur Überprüfung Ihrer Fremdsprachenkenntnisse (Englisch) und zur sprachlichen Vorbereitung Ihres ERASMUS Aufenthaltes (Outgoing). Es soll ein Einblick in eine Vielzahl von europa- und völkerrechtlichen Themen gegeben werden, wobei der Schwerpunkt auf der Beherrschung der englischen Fachsprache liegt.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungskontrolle erfolgt aufgrund von Aufgaben, die das Sprechen (Kurzreferat), Lesen, Hören und Schreiben (kurzes Essay im Abschlusstest) überprüfen. Die Leistungen werden durch verschiedene Aufgabe, wie Kurzreferate sowie einem schriftlichem Abschlusstest abgefragt. Wörterbücher und Gesetzestexte sind erlaubt.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der Vorbesprechung ist verpflichtend.
Eine positive Absolvierung des Abschlusstests, Mitarbeit sowie die positive Beurteilung einer weiteren Leistung (Kurzreferat) sind notwendig.
Eine positive Absolvierung des Abschlusstests, Mitarbeit sowie die positive Beurteilung einer weiteren Leistung (Kurzreferat) sind notwendig.
Prüfungsstoff
Das Beherrschen der englischen Sprache (in den Disziplinen Hören, Sprechen, Lesen sowie Schreiben) zu rechtlichen Themen im Kontext von Grundlagen des Europa- und Völkerrechts.
Literatur
Ausgewählte Literatur wird über Moodle zur Verfügung gestellt.
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: So 25.01.2026 16:05