030541 UE Übung aus Straf- und Strafprozessrecht (2026S)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 10.02.2026 00:01 bis Di 24.02.2026 23:59
- Anmeldung von Do 26.02.2026 00:01 bis So 01.03.2026 23:59
- Abmeldung bis Do 19.03.2026 23:59
Details
max. 40 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Mittwoch 11.03. 15:45 - 18:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Donnerstag 19.03. 15:45 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 26.03. 15:45 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 16.04. 15:45 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 23.04. 15:45 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 30.04. 15:45 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 07.05. 15:45 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 21.05. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- N Donnerstag 11.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Donnerstag 18.06. 16:30 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Es gibt eine schriftliche Klausur (am 21.5.2026, Ersatztermin: 18.6.2026). Die Endnote setzt sich zu 70% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 30% aus der mündlichen Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen. Wird die Klausur nicht mitgeschrieben, wird diese negativ bewertet, sofern keine rechtzeitige Abmeldung von der Übung erfolgte. Eine Abmeldung ist bis zum 18.3.2026 möglich, danach gem. Satzung der Universität Wien nur mehr aus wichtigem Grund.
Bei der Klausur ist (nur) die Verwendung einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und den Teilnehmer*innen zurückgegeben wird.
Haupttermin: 21.5.2026
Ersatztermin (nur für den Fall begründeter und nachgewiesener Verhinderung beim Haupttermin oder negativer Beurteilung bei diesem): 18.6.2026
Bei der Klausur ist (nur) die Verwendung einer unkommentierten Gesetzesausgabe erlaubt.
Die Klausur wird anhand eines Punkteschemas beurteilt, das der korrigierten Klausur beigelegt und den Teilnehmer*innen zurückgegeben wird.
Haupttermin: 21.5.2026
Ersatztermin (nur für den Fall begründeter und nachgewiesener Verhinderung beim Haupttermin oder negativer Beurteilung bei diesem): 18.6.2026
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Die Endnote setzt sich zu 70% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 30 % aus der Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen.
Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung wird - auch wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - gemäß Satzung der Universität Wien die Übung negativ bewertet.
Für eine positive Gesamtnote ist jedenfalls eine positive Klausurnote und eine positive mündliche Mitarbeit erforderlich.
Die Endnote setzt sich zu 70% aus der Note der schriftlichen Klausur sowie zu 30 % aus der Mitarbeit während der Übungseinheiten zusammen.
Erfolgt keine rechtzeitige Abmeldung wird - auch wenn keine Klausur mitgeschrieben wurde - gemäß Satzung der Universität Wien die Übung negativ bewertet.
Für eine positive Gesamtnote ist jedenfalls eine positive Klausurnote und eine positive mündliche Mitarbeit erforderlich.
Prüfungsstoff
AT I und II, BT I und II, StPO (jeweils im Umfang des Modulprüfungsstoffs)
Literatur
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen findet sich unter https://strafrecht.univie.ac.at/team/zerbes-ingeborg/stoffabgrenzung/
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 25.02.2026 17:45
Inhaltlich beschäftigt sich die Übung mit dem materiellen Strafrecht und dem Strafprozessrecht, also dem Stoff der Modulprüfung. Der gesamte Modulprüfungsstoff (und nicht nur, was in der Übung besprochen wurde) ist daher auch Gegenstand der Klausur am 21.5.2026.
In den Übungseinheiten werden vornehmlich ehemalige Modulprüfungsfälle oder Fälle auf Modulprüfungsniveau mündlich durchbesprochen. Damit soll die UE die strafrechtliche Falllösung vermitteln und zum tieferen Verständnis des Fachs beitragen.
Die Übung kann nur beim Lernen und Verstehen unterstützen, jedoch das Lernen nicht ersetzen. Es wird von den Teilnehmer*innen daher selbstständige Vorbereitung auf die Übungseinheiten erwartet. Die dafür notwendigen Angaben werden vor Beginn der Lehrveranstaltung auf der Lernplattform Moodle zur Verfügung gestellt. Zur Wiederholung des Stoffes erhalten Sie nach der Besprechung eine Lösungsskizze über die Lernplattform.
Bitte haben Sie bei jeder Übungseinheit eine aktuelle Gesetzesausgabe dabei!
Eine Übersicht zu den empfohlenen Lernbehelfen finden Sie hier: https://strafrecht.univie.ac.at/team/zerbes-ingeborg/stoffabgrenzung/