Universität Wien

030543 SE KI und Strafrecht - Seminar aus Strafrecht und Strafprozessrecht (2025W)

für Diplomand*innen und Dissertant*innen

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 14.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
  • Donnerstag 08.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
  • Donnerstag 22.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

Das Seminar dient der Vertiefung strafrechtlicher Fragestellungen in Zusammenhang mit KI. Zu diesem Zweck werden vorgegebene Einzelfragen aus diesem Bereich durch die Seminarteilnehmer mündlich und schriftlich ausgearbeitet. Die mündliche Präsentation soll eine Dauer von max 15 Minuten nicht überschreiten und durch Präsentationstechniken unterstützt werden. Ein Handout bzw eine Gliederung ist für die weiteren Seminarteilnehmer zur Verfügung zu stellen.
Die schriftliche Bearbeitung der Themenstellung zum Zweck der Approbierung als Diplomseminararbeit hat den Anforderungen an Diplomarbeiten im Umfang (mindestens 50.000, maximal 55.000 Zeichen) ebenso wie im inhaltlichen Niveau und Aufbau (insbes. Gliederung der Arbeit, wissenschaftlicher Fußnotenapparat) zu entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten Einheit entsprechend § 10 des Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung führt.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Im Seminar ist die Ausarbeitung des jeweiligen Bearbeitungsthemas in mündlicher Form sowie die Teilnahme an der Diskussion nach jeder Präsentation vorgesehen. Die Endnote der Lehrveranstaltung setzt sich zu 75% aus der Beurteilung der mündlichen Präsentation und zu 25% aus der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen. Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist die Anwesenheit an den Seminartagen sowie eine Beteiligung an der Diskussion nach den jeweiligen Referaten.
Sofern eine schriftliche Seminararbeit abgegeben wird, die als Diplomseminararbeit approbiert werden soll, wird diese - wenn gewünscht nach einer freiwilligen Feedbackschleife - gesondert beurteilt. Wer ein solches Feedback in Anspruch nehmen möchte, möge den Entwurf seiner Seminararbeit bis zum 31. Jänner 2026 per Mail an Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) übermitteln. Die endgültigen Schriftfassungen reichen Sie bitte gemeinsam mit dem Approbationsbogen und der Bestätigung über die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bis spätestens 15. April 2026, 24.00 Uhr per Mail bei Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) ein.
Unerlaubte Hilfsmittel: Vorausgesetzt wird für eine positive Beurteilung eine eigenständige Leistung der TeilnehmerInnen. Werden beim Erstellen der (mündlichen und/oder schriftlichen) Arbeit Hilfsmittel wie etwa ChatGPT udgl verwendet, so ist dies nicht verboten, aber offenzulegen. Die Durchdringung des Themas wird in solchen Fällen in der Diskussion zum Referat bzw. gegebenenfalls durch ein zusätzliches mündliches Gespräch zur Schriftfassung der Arbeit sichergestellt. Die Verwendung solcher Hilfsmittel ohne Offenlegung wird als Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gewertet.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist die Anwesenheit an den Seminartagen sowie eine Beteiligung an der Diskussion nach den jeweiligen Referaten.

Prüfungsstoff

Je nach Thema der Arbeit

Literatur

Je nach Thema der Arbeit

Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Mi 15.10.2025 14:25