030543 SE KI und Strafrecht - Seminar aus Strafrecht und Strafprozessrecht (2025W)
für Diplomand*innen und Dissertant*innen
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Mi 10.09.2025 00:01 bis Di 30.09.2025 23:59
- Abmeldung bis Di 14.10.2025 23:59
Details
max. 20 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
- Dienstag 14.10. 10:00 - 12:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
- Donnerstag 08.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM43 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 4.OG
- Donnerstag 22.01. 09:00 - 18:00 Seminarraum SEM33 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 3.OG
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Im Seminar ist die Ausarbeitung des jeweiligen Bearbeitungsthemas in mündlicher Form sowie die Teilnahme an der Diskussion nach jeder Präsentation vorgesehen. Die Endnote der Lehrveranstaltung setzt sich zu 75% aus der Beurteilung der mündlichen Präsentation und zu 25% aus der Beurteilung der mündlichen Mitarbeit zusammen. Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist die Anwesenheit an den Seminartagen sowie eine Beteiligung an der Diskussion nach den jeweiligen Referaten.
Sofern eine schriftliche Seminararbeit abgegeben wird, die als Diplomseminararbeit approbiert werden soll, wird diese - wenn gewünscht nach einer freiwilligen Feedbackschleife - gesondert beurteilt. Wer ein solches Feedback in Anspruch nehmen möchte, möge den Entwurf seiner Seminararbeit bis zum 31. Jänner 2026 per Mail an Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) übermitteln. Die endgültigen Schriftfassungen reichen Sie bitte gemeinsam mit dem Approbationsbogen und der Bestätigung über die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bis spätestens 15. April 2026, 24.00 Uhr per Mail bei Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) ein.
Unerlaubte Hilfsmittel: Vorausgesetzt wird für eine positive Beurteilung eine eigenständige Leistung der TeilnehmerInnen. Werden beim Erstellen der (mündlichen und/oder schriftlichen) Arbeit Hilfsmittel wie etwa ChatGPT udgl verwendet, so ist dies nicht verboten, aber offenzulegen. Die Durchdringung des Themas wird in solchen Fällen in der Diskussion zum Referat bzw. gegebenenfalls durch ein zusätzliches mündliches Gespräch zur Schriftfassung der Arbeit sichergestellt. Die Verwendung solcher Hilfsmittel ohne Offenlegung wird als Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gewertet.
Sofern eine schriftliche Seminararbeit abgegeben wird, die als Diplomseminararbeit approbiert werden soll, wird diese - wenn gewünscht nach einer freiwilligen Feedbackschleife - gesondert beurteilt. Wer ein solches Feedback in Anspruch nehmen möchte, möge den Entwurf seiner Seminararbeit bis zum 31. Jänner 2026 per Mail an Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) übermitteln. Die endgültigen Schriftfassungen reichen Sie bitte gemeinsam mit dem Approbationsbogen und der Bestätigung über die Einhaltung der Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis bis spätestens 15. April 2026, 24.00 Uhr per Mail bei Frau Judith Palla (judith.palla@univie.ac.at) ein.
Unerlaubte Hilfsmittel: Vorausgesetzt wird für eine positive Beurteilung eine eigenständige Leistung der TeilnehmerInnen. Werden beim Erstellen der (mündlichen und/oder schriftlichen) Arbeit Hilfsmittel wie etwa ChatGPT udgl verwendet, so ist dies nicht verboten, aber offenzulegen. Die Durchdringung des Themas wird in solchen Fällen in der Diskussion zum Referat bzw. gegebenenfalls durch ein zusätzliches mündliches Gespräch zur Schriftfassung der Arbeit sichergestellt. Die Verwendung solcher Hilfsmittel ohne Offenlegung wird als Verwendung unerlaubter Hilfsmittel gewertet.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Mindesterfordernis für ein positives Zeugnis ist die Anwesenheit an den Seminartagen sowie eine Beteiligung an der Diskussion nach den jeweiligen Referaten.
Prüfungsstoff
Je nach Thema der Arbeit
Literatur
Je nach Thema der Arbeit
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mi 15.10.2025 14:25
Die schriftliche Bearbeitung der Themenstellung zum Zweck der Approbierung als Diplomseminararbeit hat den Anforderungen an Diplomarbeiten im Umfang (mindestens 50.000, maximal 55.000 Zeichen) ebenso wie im inhaltlichen Niveau und Aufbau (insbes. Gliederung der Arbeit, wissenschaftlicher Fußnotenapparat) zu entsprechen.
Bitte beachten Sie, dass das unentschuldigte Fernbleiben angemeldeter Studierender von der ersten Einheit entsprechend § 10 des Satzungsteils Studienrecht zur Abmeldung führt.