Universität Wien

030544 PF Pflichtübung aus Europarecht (2016S)

4.00 ECTS (2.00 SWS), SPL 3 - Rechtswissenschaften
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung

Vorkenntnisse im Europarecht sind erforderlich.

An/Abmeldung

Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").

Details

max. 56 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch

Lehrende

Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert

  • Dienstag 08.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 15.03. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 05.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 12.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 19.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 26.04. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 03.05. 16:00 - 18:00 Leseraum LS12 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
  • Dienstag 10.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 24.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 31.05. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 07.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 14.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
  • Dienstag 21.06. 16:00 - 18:00 Hörsaal U16 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1

Information

Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung

In der Lehrveranstaltung sollen wesentliche Bereiche und Fragestellungen des Europarechts anhand von Fällen erarbeitet werden. Ziel ist das Erlernen des selbständigen Erarbeitens von Falllösungen sowie das Wiederholen und Vertiefen aller wesentlichen - insbesondere auch aller in hohem Maße prüfungsrelevanten - Bereiche des institutionellen sowie des materiellen Europarechts unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH.
Die im Vorfeld ausgeteilten bzw. auf moodle zu findenden Fälle sind stets für die jeweils nächste Stunde vorzubereiten. Alle in der Lehrveranstaltung zu bearbeitenden Fälle basieren auf wesentlichen Grundsatzjudikaten des EuGH.

Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel

Art der Leistungskontrolle: schriftliche Klausur, mündliche Mitarbeit, Online-Test auf moodle.
Erlaubte Hilfsmittel: unkommentierte Vertragstexte.

Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab

Mindestanforderung für den Zeugniserwerb ist die positive Beurteilung einer der beiden Klausuren sowie die Erarbeitung von mindestens zwei Mitarbeitsplus im Laufe des Semesters. Darüber hinaus besteht Anwesenheitspflicht (einmaliges unentschuldigtes Fehlen ist gestattet). Durch Erbringung von mehr mündlicher Leistung bzw. durch positive Absolvierung des Online-Tests ist eine Verbesserung der Gesamtnote möglich; hierzu sind mindestens 5 Mitarbeitsplus nötig. Genaueres zum Beurteilungsmaßstab findet sich auch auf dem Infoblatt, das in der ersten Einheit ausgeteilt wird sowie auf moodle einsehbar ist.

Prüfungsstoff

Literatur


Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis

Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16