030605 PF Pflichtübung aus Zivilverfahrensrecht (2015W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Sa 12.09.2015 00:01 bis Mo 28.09.2015 23:59
- Abmeldung bis Di 13.10.2015 23:59
Details
max. 90 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
1. Klausur: 10.11.2015, 16.00-18.00
2. Klausur: 12.1.2016, 16.00-18.00
- Dienstag 13.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 20.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 27.10. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 03.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 10.11. 16:00 - 18:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 17.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 24.11. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 01.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 15.12. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
- Dienstag 12.01. 16:00 - 18:00 Leseraum LS11 Schottenbastei 10-16, Juridicum, 1.OG
- Dienstag 19.01. 16:00 - 18:00 Hörsaal U22 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG2
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Prüfungsstoff
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Do 31.03.2022 00:16
Der Anspruch auf ein Pflichtübungszeugnis besteht bei insgesamt positiver Beurteilung der am 10. November 2015 und am 12. Jänner 2016 abgehaltenen Klausuren = eine Klausur zumindest mit der Note "befriedigend" oder beide Klausuren mit der Note "genügend. Die Note "genügend" erhält, wer sechs der zwölf pro Klausur vergebenen Punkte erzielt. Negative Klausurnoten bzw versäumte Klausuren können durch mündliche Mitarbeit wettgemacht werden, wobei zwei mündliche Mitarbeiten wie eine Klausur auf "genügend" gewertet werden. Mündliche Mitarbeit besteht im selbstständigen Besprechen eine Beispielsbereichs, nicht etwa nur im Beisteuern einzelner Fachausdrücke oder von Antworten auf einzelne Fragen. Sofern an positiven Leistungen nur entweder eine Klausur mit der Note "genügend" oder zwei positive mündliche Mitarbeiten vorliegen, kann der noch nicht erlangte Anspruch auf das Zeugnis durch ein Kolloquium zu Semesterende erworben werden.Anmeldung:
Diese erfolgt ausschließlich unter uspace.univie.ac.at. Eine persönliche Anmeldung ist nicht möglich, insb ist eine nachträgliche Anmeldung mit E-Mail ausgeschlossen!Bitte unterlassen Sie daher Anfragen, ob Sie nachträglich aufgenommen werden können. Möglich ist einzig ein von Interessenten selbstständig (zB über das Forum der FV-Jus) organisierter Platztausch mit jemandem, der der Übung von Prof. Konecny zugewiesen wurde.