Achtung! Das Lehrangebot ist noch nicht vollständig und wird bis Semesterbeginn laufend ergänzt.
030627 UE StEOP: Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2025W)
für IREWI-Studierende
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
Labels
STEOP
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von Di 23.12.2025 00:01 bis Di 06.01.2026 23:59
- Abmeldung bis Di 13.01.2026 23:59
Details
max. 46 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Klausurentermine: 23.1.2026, 6.2.2026
- Montag 12.01. 13:00 - 17:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Montag 19.01. 13:00 - 17:00 Seminarraum SEM44 Schottenbastei 10-16, Juridicum 4.OG
- Freitag 23.01. 10:15 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
- Freitag 06.02. 10:15 - 11:00 Hörsaal U17 Schottenbastei 10-16, Juridicum, KG1
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Einführung in die Methode und die Falllösung im Fach Bürgerliches Recht. Bei der Übung herrscht Anwesenheitspflicht; eine Einheit kann versäumt werden.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch einen schriftlichen Test und mündliche Mitarbeit. Der schriftliche Test (für alle Anfängerübungen - Verfassungsrecht, Bürgerliches Recht, Strafrecht) findet am Freitag, den 23.01.2026 und der Wiederholungstermin am Freitag, den 6.2.2026 statt. Erlaubte Hilfsmittel sind unkommentierte Gesetzesausgaben, die auch keine handschriftlichen Anmerkungen enthalten.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Die Anwesenheit in der ersten Einheit ist obligatorisch. Für mündliche Mitarbeit kann in jeder Stunde ein + erreicht werden. Die Leistungsbeurteilung erfolgt durch einen schriftlichen Test und mündliche Mitarbeit.
Prüfungsstoff
In jeder Übungseinheit werden anhand von vorher auf Moodle bereitgestellten Fällen, die vorzubereiten sind, Themenbereiche behandelt. Für die Absolvierung der Übung ist es daher zweckmäßig, den gesamten Stoff des Faches schon einmal grundsätzlich gelernt zu haben und sich auf die speziellen Stoffgebiete der jeweiligen Stunde gezielt vorzubereiten. Der Stoff der Tests umfasst den Übungsstoff.
Literatur
Skriptum Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden Studienjahr 2025/2026, Teil II Privatrecht (Wendehorst/Zöchling-Jud)
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Mo 27.07.2026 09:26