030663 UE Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht (2020W)
Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung
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Achtung: Wenn bereits eine Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
An/Abmeldung
Hinweis: Ihr Anmeldezeitpunkt innerhalb der Frist hat keine Auswirkungen auf die Platzvergabe (kein "first come, first served").
- Anmeldung von So 10.01.2021 00:01 bis So 31.01.2021 23:59
- Abmeldung bis Do 04.02.2021 23:59
Details
max. 120 Teilnehmer*innen
Sprache: Deutsch
Lehrende
Termine (iCal) - nächster Termin ist mit N markiert
Zulassungsvoraussetzung ist die positive Absolvierung des Einführungsmoduls (also der MP "Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden"). Diese Zulassungsvoraussetzung muss im Zeitpunkt der Zuweisung der Lehrveranstaltungsplätze vorliegen.
- Donnerstag 04.02. 16:30 - 18:00 Digital
- Freitag 05.02. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 08.02. 16:30 - 18:00 Digital
- Dienstag 09.02. 16:30 - 18:00 Digital
- Freitag 12.02. 16:30 - 18:00 Digital
- Montag 22.02. 16:30 - 18:00 Digital
- Freitag 26.02. 16:30 - 18:00 Digital
Information
Ziele, Inhalte und Methode der Lehrveranstaltung
Erlernen der juristischen Falllösung anhand zivilrechtlicher Sachverhalte. Lösung einfacher zivilrechtlicher Probleme.
Art der Leistungskontrolle und erlaubte Hilfsmittel
Mitarbeit und schriftliche Klausur(en).
Erlaubtes und empfohlenes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Erlaubtes und empfohlenes Hilfsmittel bei den Klausuren ist ein unkommentierter Gesetzestext.
Mindestanforderungen und Beurteilungsmaßstab
Zulassungsvoraussetzung ist die positive Absolvierung des Einführungsmoduls (also der MP "Einführung in die Rechtswissenschaften und ihre Methoden"). Diese Zulassungsvoraussetzung muss im Zeitpunkt der Zuweisung der Lehrveranstaltungsplätze vorliegen.Mindestanforderungen: Positive Klausur und Mitarbeit im Ausmaß von 2 Plus.
Die Klausurnote ist Basis für die Gesamtbeurteilung. Ist die Klausur negativ oder wurde sie aus einem wichtigen Grund versäumt (ärztliche Krankmeldung), kann die Ersatzklausur geschrieben werden.Mitarbeit verbessert die Note:
- ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (nicht bei negativer Klausur bzw nur wenn keine Zwischennote)
- wenn zwei Klausuren:
- - ab 2 Plus bessere Note bei Zwischennote
- - ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (wenn keine Zwischennote)Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten (ausgenommen Klausurtermine). Zweimaliges Fehlen ist möglich, eine Entschuldigung ist nicht nötig. Ab dem dritten Fehlen wird die Übung negativ beurteilt.Angemeldete Studierende, die an der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes nicht teilnehmen, werden abgemeldet und die Plätze an Studierende entsprechend der Warteliste vergeben.Achtung: Wenn bereits eine Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
Die Klausurnote ist Basis für die Gesamtbeurteilung. Ist die Klausur negativ oder wurde sie aus einem wichtigen Grund versäumt (ärztliche Krankmeldung), kann die Ersatzklausur geschrieben werden.Mitarbeit verbessert die Note:
- ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (nicht bei negativer Klausur bzw nur wenn keine Zwischennote)
- wenn zwei Klausuren:
- - ab 2 Plus bessere Note bei Zwischennote
- - ab 5 Plus Verbesserung um einen Notengrad (wenn keine Zwischennote)Es herrscht Anwesenheitspflicht in allen Einheiten (ausgenommen Klausurtermine). Zweimaliges Fehlen ist möglich, eine Entschuldigung ist nicht nötig. Ab dem dritten Fehlen wird die Übung negativ beurteilt.Angemeldete Studierende, die an der ersten Lehrveranstaltungseinheit ohne vorherige Angabe eines wichtigen Grundes nicht teilnehmen, werden abgemeldet und die Plätze an Studierende entsprechend der Warteliste vergeben.Achtung: Wenn bereits eine Anfängerübung zur Falllösung aus Bürgerlichem Recht positiv absolviert wurde, wird durch den neuerlichen Besuch der Lehrveranstaltung die positive Beurteilung nichtig.
Prüfungsstoff
Die Teilgebiete des Zivilrechts (der genannten Lehrbehelfe), die Gegenstand der Übungsfälle waren.
Literatur
Zuordnung im Vorlesungsverzeichnis
Letzte Änderung: Fr 12.05.2023 00:12